Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung?

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Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben und spätestens am dritten Kalendertag nach Krankheitsbeginn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit voraussichtlicher Dauer vorlegen.

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Krankmeldungspflichten: Was Arbeitnehmer im Krankheitsfall beachten müssen

Krankheit ist ein unerfreulicher, aber unvermeidlicher Teil des Lebens. Auch Arbeitnehmer sind davor nicht gefeit. Doch was genau sind die Pflichten, die Arbeitnehmer haben, wenn sie erkranken? Ein Überblick, der Klarheit schafft.

1. Unverzügliche Informationspflicht:

Sobald ein Arbeitnehmer merkt, dass er arbeitsunfähig ist, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Das bedeutet, dass die Krankmeldung so schnell wie möglich erfolgen muss, idealerweise noch bevor die reguläre Arbeitszeit beginnt. Es reicht in der Regel nicht aus, die Information erst am Ende des Arbeitstages weiterzugeben.

Diese Informationspflicht dient dem Arbeitgeber, seine betrieblichen Abläufe entsprechend anzupassen und beispielsweise Vertretungen zu organisieren. Die Art und Weise der Krankmeldung kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Üblicherweise erfolgt sie telefonisch, per E-Mail oder auch über den direkten Vorgesetzten. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer erreichbar ist und die Information tatsächlich den Adressaten erreicht.

Folgende Informationen sollten bei der Krankmeldung enthalten sein:

  • Name des Arbeitnehmers: Selbstverständlich.
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Ab wann ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig?
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Eine Schätzung, wie lange die Krankheit voraussichtlich andauern wird.
  • Art der Erkrankung: Es besteht keine Pflicht, die genaue Diagnose zu nennen. Allerdings kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, grob die Art der Erkrankung anzugeben (z.B. Grippe, Magen-Darm-Infekt), um dem Arbeitgeber eine bessere Einschätzung zu ermöglichen.
  • Erreichbarkeit: Sollte der Arbeitgeber Rückfragen haben, sollte der Arbeitnehmer erreichbar sein (Telefon, E-Mail).

2. Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU):

Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankmeldungspflicht. Grundsätzlich gilt, dass die AU spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen muss.

Beispiel: Beginnt die Krankheit am Montag, muss die AU bis spätestens Mittwoch beim Arbeitgeber sein. Fällt der dritte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist nicht.

Wichtige Aspekte zur AU:

  • Ausnahme: Der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag können abweichende Regelungen treffen. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Seit 2021 sind Ärzte verpflichtet, die AU elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Der Arbeitgeber kann die eAU dann bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen. Der Arbeitnehmer erhält dennoch eine Ausfertigung für seine Unterlagen. Es ist ratsam, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, wie der Prozess genau abläuft.
  • Verlängerung der AU: Sollte die Erkrankung länger dauern als auf der ersten AU angegeben, muss rechtzeitig eine Folgebescheinigung von einem Arzt ausgestellt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Die Folgebescheinigung muss lückenlos an die vorherige AU anschließen.
  • Auslandsaufenthalt: Erkrankt ein Arbeitnehmer im Ausland, gelten besondere Regelungen. Er muss seinen Arbeitgeber und seine Krankenkasse unverzüglich informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die ins Deutsche übersetzt sein muss.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Pflichten?

Die Nichteinhaltung der Krankmeldungspflichten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder die AU-Bescheinigung verspätet vorlegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Krankmeldungspflichten sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Durch die rechtzeitige und korrekte Erfüllung dieser Pflichten trägt der Arbeitnehmer dazu bei, einen reibungslosen Ablauf im Unternehmen zu gewährleisten und mögliche Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung über die konkreten Regelungen im Unternehmen zu informieren.

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