Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall?
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit obliegt es dem Arbeitnehmer, den Arbeitgeber unverzüglich über die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Diese persönliche Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Art der Arbeitsverhinderung und ist somit auch im Krankheitsfall verpflichtend. Eine umgehende Information ermöglicht dem Arbeitgeber, die Arbeitsabläufe entsprechend anzupassen.
- Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, eine Krankmeldung abzugeben?
- Welche Mitwirkungspflicht hat ein Arbeitnehmer bei der Krankmeldung?
- Welche Nachweispflichten hat ein Arbeitnehmer bei Krankheit?
- Kann ich als Arbeitnehmer während der Krankschreibung kündigen?
- Was darf man bei einer Krankmeldung nicht?
- Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung?
Krankheitsfall: Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer?
Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist dadurch arbeitsunfähig, entstehen sowohl für ihn als auch für den Arbeitgeber bestimmte Pflichten. Der Fokus liegt hier auf den Pflichten des Arbeitnehmers. Die rechtlichen Grundlagen bilden hierbei primär das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und individuelle Arbeits- bzw. Tarifverträge.
Meldepflicht – Schnell und umfassend informieren:
Kernpflicht des Arbeitnehmers ist die unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber. “Unverzüglich” bedeutet so schnell wie möglich, unter Berücksichtigung der Umstände. Ein bloßes “Ich bin krank” reicht nicht aus. Der Arbeitnehmer muss auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, soweit dies absehbar ist. Diese Informationspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um eine leichte Erkältung oder eine schwerere Erkrankung handelt und gilt auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Auch die Art der Erkrankung muss grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, ausgenommen sind Infektionskrankheiten, die gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind. Die Meldung sollte idealerweise telefonisch erfolgen, um einen direkten Austausch zu gewährleisten. Zusätzlich kann – je nach betrieblicher Regelung – eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Fax erforderlich sein.
Nachweispflicht – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen:
Ab dem vierten Krankheitstag muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen. Diese bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Die AU muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber eingehen, es zählt der Posteingangsstempel. Verspätet sich die AU, riskiert der Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie z.B. eine Abmahnung. Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) vereinfacht die Übermittlung und entbindet den Arbeitnehmer von der Pflicht, die AU physisch einzureichen. Die Verantwortung für die korrekte elektronische Übermittlung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber liegt jedoch weiterhin beim Arbeitnehmer.
Rücksichtnahmepflicht – Genesung nicht gefährden:
Während der Krankschreibung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Das bedeutet beispielsweise, auf anstrengende Tätigkeiten oder exzessiven Alkoholkonsum zu verzichten. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen, die den Genesungsprozess beeinträchtigen könnten, ist untersagt. Ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Zusammenfassend:
Die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall sind:
- Unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer an den Arbeitgeber.
- Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Krankheitstag.
- Rücksichtnahme auf die Genesung und Vermeidung von Aktivitäten, die diese beeinträchtigen könnten.
Die Einhaltung dieser Pflichten ist essenziell für ein gutes Arbeitsverhältnis und sichert den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Unklarheiten sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber oder den Betriebsrat konsultieren.
#Arbeitnehmer#Krankheitsfall#PflichtenKommentar zur Antwort:
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