Was darf man bei einer Krankmeldung nicht?

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Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet zur Schonung. Intensive sportliche Aktivitäten oder exzessive nächtliche Aktivitäten mit Alkoholkonsum widersprechen diesem Grundsatz und gefährden den Heilungsprozess. Ehrlichkeit und Eigenverantwortung sind unerlässlich.

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Krankgeschrieben – Was ist erlaubt, was verboten?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt bedeutet mehr als nur eine Freistellung von der Arbeit. Sie verpflichtet den Patienten zur Schonung und zur aktiven Mitarbeit an der Genesung. Viele Menschen verstehen die AU jedoch als eine Freikarte für jegliche Aktivitäten. Das ist ein fataler Irrtum, der die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall sogar gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann. Was darf man also bei einer Krankschreibung nicht tun?

Grenzen der “freien Zeit”: Aktivitäten, die die Genesung behindern

Der Kern der AU liegt in der medizinischen Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass Aktivitäten, die den Heilungsprozess beeinträchtigen oder verlängern, strikt zu vermeiden sind. Hier einige Beispiele:

  • Intensive sportliche Aktivitäten: Ob Joggen, Krafttraining oder Mannschaftssport – körperliche Anstrengung, die über das Maß der normalen Alltagsaktivitäten hinausgeht, ist tabu. Der Körper benötigt Ruhe zur Regeneration. Auch scheinbar harmlose Aktivitäten wie lange Spaziergänge können je nach Erkrankung kontraproduktiv sein. Die Grenzen sind individuell und hängen stark von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Im Zweifel sollte der Arzt konsultiert werden.

  • Exzessiver Alkoholkonsum: Alkohol beeinträchtigt die Regeneration des Körpers und kann die Wirkung von Medikamenten negativ beeinflussen. Ein maßvoller Alkoholkonsum ist in der Regel nicht problematisch, jedoch sollte während der Krankschreibung auf exzessiven Konsum unbedingt verzichtet werden. Dies gilt insbesondere bei Erkrankungen, die durch Alkohol verschlimmert werden können (z.B. Lebererkrankungen).

  • Überlastung im privaten Bereich: Auch wenn man nicht im Büro sitzt, heißt das nicht, dass man sich beliebig belasten darf. Übermäßige Hausarbeit, Gartenarbeit oder Renovierungsarbeiten können die Genesung behindern. Hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Leichte Tätigkeiten sind in der Regel unbedenklich, aber anstrengende Arbeiten sollten vermieden werden.

  • Nichtbeachtung ärztlicher Anweisungen: Die AU enthält implizit die Anweisung, die vom Arzt empfohlenen Behandlungsmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Dies umfasst die Einnahme von Medikamenten, die Durchführung von Physiotherapie und die Einhaltung von Ruhezeiten. Eine Nichteinhaltung dieser Anweisungen kann den Heilungsprozess negativ beeinflussen und die Verantwortung für die Genesung gefährden.

  • Tätigkeiten, die die Erkrankung verschlimmern könnten: Dies ist stark vom individuellen Krankheitsbild abhängig. Bei einer Erkältung ist beispielsweise die Teilnahme an einem kalten Schwimmbadbesuch kontraproduktiv. Bei einer psychischen Erkrankung kann der Besuch von überfüllten Orten oder stressigen Veranstaltungen die Genesung erheblich behindern.

Ehrlichkeit und Eigenverantwortung sind Schlüssel zur Genesung

Die AU ist kein Freibrief für uneingeschränkte Freizeitaktivitäten. Ehrlichkeit und Eigenverantwortung sind unerlässlich. Der Patient trägt die Verantwortung dafür, dass er sich an die ärztlichen Anweisungen hält und alles tut, um seine Genesung zu fördern. Im Zweifelsfall sollte immer der behandelnde Arzt konsultiert werden, um die Grenzen des Erlaubten im individuellen Fall zu klären. Eine schnelle und vollständige Genesung profitiert von einer verantwortungsvollen Nutzung der Krankschreibung.