Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit verlangen?

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Arbeitgeber haben das Recht, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu fordern, die den Zeitraum der Erkrankung frühzeitig spezifiziert. Dies geht über die gesetzlichen Mindestfristen hinaus und dient der Klärung der Arbeitsfähigkeit und der Planung des Betriebsablaufs. Die rechtliche Grundlage hierfür ist im EFZG geregelt.
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Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit verlangen?

Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter informiert zu sein. Dies ist wichtig für die Planung des Betriebsablaufs und die Gewährleistung einer reibungslosen Arbeitsausführung. Um diese Informationen zu erhalten, können Arbeitgeber bestimmte Anforderungen an ihre erkrankten Mitarbeiter stellen.

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber haben das Recht, von ihren erkrankten Mitarbeitern eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zu verlangen. Diese Bescheinigung muss den Zeitraum der Erkrankung spezifizieren und sollte möglichst frühzeitig vorgelegt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für diese Anforderung findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies kann durch die Vorlage einer AU-Bescheinigung erfolgen.

Über die gesetzlichen Mindestfristen hinaus

Die Anforderung einer AU-Bescheinigung geht über die gesetzlichen Mindestfristen hinaus. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Arbeitstag melden. Die Vorlage einer AU-Bescheinigung ist jedoch nicht an eine bestimmte Frist gebunden.

Zweck der Anforderung

Die Anforderung einer AU-Bescheinigung dient folgenden Zwecken:

  • Klärung der Arbeitsfähigkeit: Die AU-Bescheinigung gibt dem Arbeitgeber Aufschluss über die Schwere und Dauer der Erkrankung. Dies hilft ihm bei der Beurteilung, ob der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist oder nicht.
  • Planung des Betriebsablaufs: Durch die Kenntnis der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung kann der Arbeitgeber den Betriebsablauf entsprechend planen. Er kann rechtzeitig Maßnahmen einleiten, um die Abwesenheit des erkrankten Mitarbeiters zu kompensieren.

Fazit

Arbeitgeber haben das Recht, von ihren erkrankten Mitarbeitern eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Diese Anforderung dient der Klärung der Arbeitsfähigkeit und der Planung des Betriebsablaufs. Sie geht über die gesetzlichen Mindestfristen hinaus, ist jedoch rechtlich zulässig und im Interesse beider Parteien.