Welche Nachweispflichten hat ein Arbeitnehmer bei Krankheit?

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Krankmeldungspflichten des Arbeitnehmers regeln sich nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung zwingend erforderlich, die die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer dokumentiert. Diese muss unverzüglich, spätestens am Folgetag, dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

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Krank im Job: Was Arbeitnehmer bei Krankschreibung beachten müssen

Wenn der Körper streikt, ist es wichtig, sich auszuruhen und zu genesen. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer in Deutschland? Welche Pflichten müssen Sie erfüllen, wenn eine Krankheit Sie außer Gefecht setzt? Die Antwort ist nicht immer so einfach, wie man denkt, und hängt maßgeblich von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab.

Die unverzügliche Krankmeldung: Der erste Schritt

Egal, wie lange Sie krank sind, der erste Schritt ist immer derselbe: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Dies sollte idealerweise noch vor Arbeitsbeginn geschehen, damit Ihr Arbeitgeber planen und Ihre Aufgaben gegebenenfalls verteilen kann. Die Art der Meldung ist in der Regel nicht vorgeschrieben – ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Kollegen sind üblich. Wichtig ist, dass die Information den Arbeitgeber erreicht.

Die entscheidende Rolle der Dauer: Wann ein Attest Pflicht ist

Hier kommt der springende Punkt: Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, des sogenannten “gelben Scheins”, ist an die Dauer Ihrer Erkrankung geknüpft. Grundsätzlich gilt:

  • Kurze Krankheit (1-3 Tage): Viele Unternehmen vertrauen ihren Mitarbeitern und verzichten auf ein Attest, wenn die Krankheit nur kurz andauert. Allerdings kann der Arbeitgeber auch bei kürzeren Krankheiten eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Es ist ratsam, die betrieblichen Regelungen zu kennen oder im Zweifelsfall nachzufragen.

  • Längere Krankheit (ab dem 4. Tag): Hier wird es eindeutig: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung zwingend erforderlich. Diese muss die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestätigen.

Die Frist tickt: Wann das Attest beim Arbeitgeber sein muss

Das Attest muss “unverzüglich” beim Arbeitgeber vorliegen. Das bedeutet, dass Sie es ohne schuldhaftes Zögern vorlegen müssen. In der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass das Attest spätestens am Folgetag des vierten Krankheitstages beim Arbeitgeber sein muss. Es empfiehlt sich, das Attest persönlich abzugeben oder per Post zu versenden, um den fristgerechten Eingang sicherzustellen. Eine elektronische Übermittlung ist in vielen Unternehmen ebenfalls möglich, sollte aber im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Was passiert, wenn man die Fristen verpasst?

Wer die Melde- und Nachweispflichten nicht einhält, riskiert eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Kündigung drohen, insbesondere wenn die Pflichtverletzung wiederholt auftritt.

Wichtige Zusatzinformationen

  • Sonderregelungen: Einige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen enthalten. Es lohnt sich, einen Blick in diese Dokumente zu werfen.
  • Krankheit im Urlaub: Wer im Urlaub erkrankt, muss dies ebenfalls dem Arbeitgeber melden und ein Attest vorlegen. Die Urlaubstage werden dann in der Regel nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
  • Folgebescheinigung: Dauert die Krankheit länger als auf dem ersten Attest angegeben, ist eine Folgebescheinigung erforderlich. Auch hier gelten die gleichen Fristen wie beim ersten Attest.

Fazit

Die Krankmeldung und die Vorlage eines Attests sind wichtige Pflichten für Arbeitnehmer. Wer sich an die Regeln hält, vermeidet unnötigen Ärger und kann sich ganz auf seine Genesung konzentrieren. Es ist ratsam, sich über die betrieblichen Regelungen zu informieren und im Zweifelsfall den Kontakt zum Arbeitgeber zu suchen. So können Missverständnisse vermieden und ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber gewahrt werden.