Kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung überprüfen?

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Arbeitgeber können die Berechtigung einer Krankschreibung hinterfragen, wenn sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) einholen. Dies dient der Klärung der Situation.
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Kann ein Arbeitgeber eine Krankschreibung überprüfen?

Arbeitgeber können die Gültigkeit einer Krankschreibung in Frage stellen, wenn sie ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ihres Mitarbeiters hegen. In solchen Fällen haben sie das Recht, eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) einzuholen, um die Situation zu klären.

Gründe für eine Überprüfung durch den MDK

Arbeitgeber können aus verschiedenen Gründen eine Überprüfung durch den MDK veranlassen:

  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitgeber hat begründete Zweifel, ob der Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist.
  • Wiederholte Krankschreibungen: Der Mitarbeiter hat in kurzer Zeit mehrfach mit Krankschreibung gefehlt.
  • Auffällige Krankheitsmuster: Die Krankschreibungen fallen an bestimmten Tagen oder in bestimmten Zeiträumen auf, die auf einen Missbrauch hindeuten.
  • Inkongruenz zwischen Krankheitsbild und Verhalten: Das Krankheitsbild passt nicht zu dem beobachteten Verhalten des Mitarbeiters.

Verfahrensweise

Wenn ein Arbeitgeber eine Überprüfung durch den MDK veranlasst, wird dieser einen Termin mit dem vom Mitarbeiter benannten Arzt vereinbaren. Der MDK wird den Arzt zu den Gründen der Arbeitsunfähigkeit befragen und gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen anfordern.

Stellungnahme des MDK

Der MDK erstellt nach seiner Untersuchung eine Stellungnahme, in der er seine Einschätzung zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters abgibt. Diese Stellungnahme kann folgende Aussagen enthalten:

  • Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit
  • Keine Arbeitsunfähigkeit

Folgen der Stellungnahme

Die Stellungnahme des MDK ist für den Arbeitgeber nicht bindend. Sie dient jedoch als wichtige Entscheidungsgrundlage. Der Arbeitgeber kann auf Basis der Stellungnahme folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Anerkennung der Krankschreibung: Der Arbeitgeber erkennt die Arbeitsunfähigkeit an und zahlt weiterhin das Entgelt.
  • Teilweise Anerkennung: Der Arbeitgeber erkennt die Arbeitsunfähigkeit teilweise an und zahlt einen Teil des Entgelts.
  • Ablehnung: Der Arbeitgeber lehnt die Arbeitsunfähigkeit ab und stellt ggf. das Entgelt ein.

Rechtliche Aspekte

Arbeitgeber müssen bei der Überprüfung von Krankschreibungen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Sie dürfen nur dann private Gesundheitsdaten des Mitarbeiters einholen, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Überprüfung einer Krankschreibung durch den MDK nur in begründeten Zweifelsfällen erfolgen sollte. Übermäßige oder unbegründete Überprüfungen können das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schädigen.