Wie kann ich meine Krankschreibung überprüfen lassen?

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Die Krankenkasse prüft im Zweifelsfall die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch ihren Medizinischen Dienst. Dieser begutachtet die Erkrankung und bestätigt oder widerlegt die Arbeitsunfähigkeit. So wird die korrekte Auszahlung von Krankengeld sichergestellt und Missbrauch vorgebeugt.
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Zweifel an der Krankschreibung? So können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überprüfen lassen.

Eine Krankschreibung bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen eine ungewohnte Situation, verbunden mit Unsicherheit und möglicherweise auch Sorgen um den finanziellen Ausgleich. Aber was passiert, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aufkommen? Sowohl Arbeitgeberinnen als auch Krankenkassen haben ein berechtigtes Interesse daran, die Richtigkeit der AU zu überprüfen. Doch wie funktioniert dieser Prozess und welche Möglichkeiten bestehen?

Die Rolle der Krankenkasse:

Die Krankenkasse ist der zentrale Ansprechpartner bei Fragen zur Gültigkeit einer Krankschreibung. Sie hat das Recht und die Pflicht, die AU zu überprüfen, um den Missbrauch von Krankengeld zu verhindern und die korrekte Auszahlung sicherzustellen. Im Zweifel greift die Krankenkasse auf ihren Medizinischen Dienst (MD) zurück. Dieser besteht aus qualifizierten Ärzt*innen, die die medizinischen Angaben auf der AU mit der Krankengeschichte des Versicherten vergleichen und die Diagnose sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bewerten.

Der Ablauf der Überprüfung:

Die Überprüfung durch den MD erfolgt in der Regel nicht automatisch, sondern wird initiiert, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Häufigen und langfristigen Krankschreibungen: Ein Muster von wiederholten und lang andauernden AU-Zeiten kann Anlass zur Überprüfung geben.
  • Unklaren Diagnosen oder Widersprüchen: Unvollständige oder in sich widersprüchliche Angaben auf der AU können zu Nachfragen führen.
  • Hinweise auf einen möglichen Missbrauch: Konkrete Hinweise auf eine nicht-medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit werden selbstverständlich untersucht.
  • Anfrage des Arbeitgebers (mit Einschränkungen): Der Arbeitgeber kann zwar die Krankenkasse auf eine mögliche Überprüfung hinweisen, jedoch darf er die AU nicht selbstständig anzweifeln oder die Krankschreibung des Arbeitnehmers aktiv infrage stellen. Eine reine Anfrage zur Bestätigung der AU-Gültigkeit ist hingegen zulässig.

Welche Informationen benötigt der MD?

Um die AU umfassend bewerten zu können, benötigt der MD in der Regel weitere Informationen vom behandelnden Arzt, wie z.B. ausführlichere Befunde, Arztbriefe oder Therapieberichte. Der Versicherte wird in der Regel über die Prüfung informiert und kann selbst dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen, indem er der Krankenkasse alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellt.

Die Konsequenzen einer Überprüfung:

Das Ergebnis der Überprüfung durch den MD kann die Bestätigung der AU, eine Änderung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder die vollständige Widerlegung der AU sein. Im letzteren Fall hat der Arbeitnehmer die Konsequenzen zu tragen und das möglicherweise bereits ausgezahlte Krankengeld zurückzuzahlen. Die Folgen für den Arbeitgeber hängen von den individuellen Arbeitsvertragsbedingungen ab.

Fazit:

Eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den MD der Krankenkasse dient dem Schutz des Systems und der korrekten Auszahlung von Krankengeld. Für den Versicherten bedeutet sie zwar einen gewissen Aufwand, schützt aber letztlich vor Missbrauch und sichert die Integrität des Systems. Offenheit und Kooperation mit der Krankenkasse vereinfachen den Prozess und führen in der Regel zu einer schnellen und fairen Klärung. Bei Unklarheiten sollte der Versicherte sich direkt an seine Krankenkasse wenden.