Kann man eine Krankschreibung überprüfen?
Krankschreibung überprüfen: Wann und wie ist das erlaubt?
Die Frage, ob und wie ein Arbeitgeber die Krankschreibung seiner Mitarbeiter überprüfen kann, ist ein heikles Thema. Auf der einen Seite steht das Recht des Arbeitnehmers auf Schutz seiner Privatsphäre und die vertrauliche Beziehung zwischen Arzt und Patient. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Arbeitgebers, den Missbrauch von Krankschreibungen zu verhindern und die Kosten des Arbeitsausfalls zu kontrollieren.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß dem gesetzlichen Rahmen (z.B. § 275 SGB V) haben Krankenkassen das Recht, die Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten zu überprüfen. So können sie im Rahmen der sogenannten Begutachtung ein ärztliches Gutachten einholen, um die Rechtmäßigkeit der Krankschreibung zu prüfen.
Wann darf der Arbeitgeber die Krankschreibung überprüfen?
Der Arbeitgeber selbst hat kein direktes Recht auf Überprüfung der Krankschreibung. Er kann jedoch die Krankenkasse auffordern, die Rechtmäßigkeit der Krankschreibung zu überprüfen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:
- Begründeter Verdacht auf Missbrauch: Der Arbeitgeber hat einen begründeten Verdacht, dass der Mitarbeiter die Krankschreibung missbräuchlich nutzt, z.B. durch Auffälligkeiten im Krankheitsverlauf oder Widersprüche in den Aussagen.
- Häufige oder lange Krankschreibungen: Bei wiederholten oder langwierigen Krankschreibungen kann der Arbeitgeber die Krankenkasse um Überprüfung bitten.
- Verschwiegenheitspflicht: Der Arbeitgeber darf allerdings nicht eigenständig die Krankschreibung des Mitarbeiters einsehen. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht ist auch gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren.
Der Ablauf der Überprüfung:
- Anfrage der Krankenkasse: Die Krankenkasse wird vom Arbeitgeber um Überprüfung der Krankschreibung gebeten.
- Begutachtung: Die Krankenkasse beauftragt einen unabhängigen Arzt mit der Begutachtung.
- Ergebnis der Begutachtung: Der beauftragte Arzt erstellt ein Gutachten, das die Rechtmäßigkeit der Krankschreibung bestätigt oder widerlegt.
- Information an den Arbeitgeber: Die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber über das Ergebnis der Begutachtung, ohne dabei medizinische Details preiszugeben.
Fazit:
Die Überprüfung einer Krankschreibung ist ein komplexes Thema. Der Arbeitgeber hat zwar kein direktes Recht darauf, kann aber die Krankenkasse um Überprüfung bitten, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Der Arbeitnehmer sollte sich im Falle einer Überprüfung an seinen Arzt und die Krankenkasse wenden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel soll nur allgemeine Informationen bieten und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
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