Kann der Arbeitgeber die Krankmeldung in Papierform verlangen?

21 Sicht
Arbeitgeber können seit dem 1. Januar 2023 keine Papier-Krankmeldungen mehr annehmen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist verpflichtend. Die gelbe Bescheinigung ist damit hinfällig.
Kommentar 0 mag

Können Arbeitgeber weiterhin Papier-Krankmeldungen verlangen?

Ab dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Deutschland verpflichtend. Papier-Krankmeldungen werden damit hinfällig und dürfen von Arbeitgebern nicht mehr akzeptiert werden.

Gründe für die Abschaffung der Papier-Krankmeldung

Die Einführung der eAU zielt darauf ab, das Verfahren zur Krankmeldung zu digitalisieren und zu vereinfachen. Die elektronische Übermittlung der Krankmeldung bietet folgende Vorteile:

  • Beschleunigtes Verfahren: Die eAU wird direkt an die Krankenkasse und den Arbeitgeber übertragen, wodurch Wartezeiten entfallen.
  • Fehlerminimierung: Die digitale Übermittlung verringert das Risiko menschlicher Fehler bei der Eingabe.
  • Bessere Datenqualität: Die elektronische Erfassung der Daten ermöglicht eine genauere und umfassendere Analyse von Krankheitsdaten.

Ablauf der elektronischen Krankmeldung

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Versicherte eine digitale Krankmeldung (eAU) von ihrem Arzt. Diese wird an die Krankenkasse übermittelt, die sie wiederum an den Arbeitgeber weiterleitet. Der Arbeitgeber kann die eAU über ein elektronisches Portal abrufen.

Ausnahmen von der eAU-Pflicht

In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Papier-Krankmeldung weiterhin zulässig sein:

  • Technische Störung: Bei einer technischen Störung, die die elektronische Übermittlung verhindert, kann eine Papier-Krankmeldung ausgestellt werden.
  • Fehlende elektronische Infrastruktur: Wenn der Arzt nicht über die erforderliche technische Infrastruktur verfügt, kann ebenfalls eine Papier-Krankmeldung ausgestellt werden.

In diesen Ausnahmefällen muss der Arzt den Grund für die Ausstellung einer Papier-Krankmeldung auf dem Formular vermerken.

Konsequenzen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ab dem 1. Januar 2023 weiterhin Papier-Krankmeldungen annehmen, riskieren rechtliche Konsequenzen. Die Betriebskrankenkasse kann Bußgelder verhängen oder sogar die Leistungen für den betreffenden Arbeitnehmer kürzen.

Übergangsfrist

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gilt bis zum 31. März 2023 eine Übergangsfrist. Während dieser Zeit können Arbeitgeber noch Papier-Krankmeldungen akzeptieren. Ab dem 1. April 2023 sind jedoch ausschließlich eAUs zulässig.

Empfehlungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig auf die Abschaffung der Papier-Krankmeldung vorbereiten. Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Schulung der Mitarbeiter: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Regelung und stellen Sie sicher, dass sie wissen, wie sie eine eAU erhalten können.
  • Überprüfung der technischen Infrastruktur: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen über die erforderliche technische Infrastruktur zum Abrufen der eAU verfügt.
  • Anpassung der Personalprozesse: Passen Sie Ihre Personalprozesse an, um die elektronische Krankmeldung zu berücksichtigen.
  • Kommunikation mit Krankenkassen: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkassen, um Anweisungen zum Abrufen der eAU zu erhalten.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen zur Annahme der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllen.