Wer zahlt Krankengeld nach der Kündigung?
Während der Kündigungsfrist besteht Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei bestehender Erkrankung. Nach Ablauf der Frist, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sofern die Erkrankung anhält. Die Zahlung des Krankengeldes setzt die vorherige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber voraus.
- Was muss ich meinem Arbeitgeber bei der Krankmeldung mitteilen?
- Wer zahlt im Krankheitsfall den Lohn weiter?
- Wie holt man sich als Arbeitgeber die Krankmeldung?
- Wann zahlt die Krankenkasse den Arbeitgeber?
- Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?
- Wer zahlt, wenn ich während Krankheit arbeitslos werde?
Wer zahlt denn jetzt eigentlich das Krankengeld nach der Kündigung? Diese Frage hat mich selbst schon mal ganz schön ins Schwitzen gebracht, als ich damals… ach, lassen wir das. Aber die Sache ist die: Es ist alles andere als einfach!
Während der Kündigungsfrist, also solange du noch offiziell Angestellter bist, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter – auch wenn du krank bist. Das ist zumindest der Plan. Ob das immer so problemlos klappt, ist eine andere Geschichte. Ich erinnere mich noch an einen Kollegen, der da ganz schön kämpfen musste… aber das ist ein anderes Thema.
Sobald die Kündigungsfrist rum ist, springt die Krankenkasse ein, zumindest wenn du immer noch krank bist. Stell dir vor: Du liegst da flach, die Kündigung brennt dir noch im Kopf und dann fragst du dich: Wer rettet mich jetzt? Die Krankenkasse, hoffentlich! Aber aufgepasst: Die zahlen nur, wenn vorher dein Arbeitgeber ordnungsgemäß dein Gehalt weiterbezahlt hat. Das ist so ein bisschen wie ein Staffelstab, der weitergegeben werden muss. Keine Übergabe, kein Krankengeld – so einfach ist das.
Ich weiß nicht, ob ihr das kennt, aber das fühlt sich manchmal an wie ein bürokratischer Spießrutenlauf. Man ist krank, fühlt sich elend und muss sich dann noch mit diesem ganzen Papierkram rumschlagen. Ach, man sollte doch mal einen Song darüber schreiben. “Das Krankengeld-Blues”. Hätte bestimmt Ohrwurm-Potenzial.
Kurz und gut: Während der Kündigung zahlt der Chef, danach – wenn alles gut läuft – die Krankenkasse. Aber Vorsicht, es kann kompliziert werden. Und am besten ist man da vorbereitet, damit man nicht im Regen steht, wenn man eh schon krank genug ist. Vielleicht sollte man sich sogar rechtzeitig informieren, statt sich erst im Krankheitsfall mit solchen Fragen herumzuschlagen. Man lernt ja nie aus…
#Arbeitgeber#Krankengeld#KündigungKommentar zur Antwort:
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