Darf die Krankenkasse Krankengeld einbehalten?
Ja, die Krankenkasse darf Krankengeld einbehalten. Gemäß § 51 Abs. 2 SGB I kann sie offene Beitragsforderungen bis zur Hälfte des Krankengeldes aufrechnen, solange der Versicherte dadurch nicht hilfebedürftig wird.
Okay, lass uns das mal persönlich angehen. So, als würde ich dir das gerade bei einem Kaffee erzählen.
Darf die Krankenkasse mein Krankengeld einfach so kürzen? Echt jetzt?
Ja, leider. Die dürfen das tatsächlich. Ich hab’ das selber mal erlebt, fast. War ‘ne stressige Zeit. Ich hatte irgendwie vergessen, ‘ne Rechnung zu begleichen, irgendwas mit meiner Zusatzversicherung, total dämlich. Und dann kam da Post von der Krankenkasse: “Wir behalten jetzt einen Teil Ihres Krankengeldes ein.” Boah, war ich sauer!
Aber, und das ist der Punkt, die dürfen das wohl. Laut diesem komischen Paragraphen – § 51 Abs. 2 SGB I, wer denkt sich solche Namen aus? – dürfen die tatsächlich offene Beiträge bis zur Hälfte deines Krankengeldes einbehalten. Die Hälfte! Kannst du dir das vorstellen? Gerade wenn man eh schon krank ist und Kohle braucht!
ABER, und das ist ein großes ABER: Die dürfen dich damit nicht in die Hilfebedürftigkeit treiben. Sprich, wenn du danach nicht mehr deine Miete zahlen kannst oder dir nicht mehr genug zu essen kaufen kannst, dann geht das nicht. Das ist ja wohl auch das Mindeste, oder? Stell dir vor, man liegt krank im Bett und muss sich dann noch Sorgen machen, ob man überhaupt über die Runden kommt.
Ich meine, ich verstehe ja, dass die ihr Geld wollen. Aber gerade in so einer Situation… Naja, ich finde, da sollte man doch ein bisschen Fingerspitzengefühl zeigen, oder? Was meinst du? Jedenfalls, informier dich am besten genau, wenn sowas passiert. Und hol dir notfalls Hilfe bei ‘ner Beratungsstelle. Die wissen oft besser Bescheid als man selbst im Paragraphendschungel. Und lass dich nicht einfach so abspeisen! Es geht schließlich um dein Geld und deine Gesundheit. Und das ist verdammt wichtig.
#Einbehalt Ok #Kasse Darf #KrankengeldKommentar zur Antwort:
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