Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?

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Fliegt Ihr Flug mit erheblicher Verspätung von oder nach Europa und wird von einer europäischen Airline betrieben? Dann könnten Ihnen gemäß EU-Verordnung bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Informieren Sie sich über Ihre Rechte!

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Flugverspätung: Ihre Rechte kennen und geltend machen

Ein verspäteter Flug kann den schönsten Urlaub oder eine wichtige Geschäftsreise gehörig stören. Doch was tun, wenn die Maschine mit erheblicher Verspätung startet oder landet? Welche Rechte haben Sie als Fluggast und wie können Sie diese effektiv geltend machen? Dieser Artikel klärt auf.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004): Ihr wichtigstes Werkzeug

Innerhalb der Europäischen Union bietet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggästen einen umfassenden Schutz vor den Folgen von Flugverspätungen, -annullierungen und -übersbuchungen. Diese Verordnung gilt, wenn:

  • Ihr Flug von oder nach einem Flughafen innerhalb der EU startet oder landet. Das bedeutet, dass sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort in der EU liegen kann, um die Verordnung anzuwenden.
  • Ihr Flug von einer europäischen Fluggesellschaft betrieben wird. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Charterflügen. Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ist entscheidend, nicht unbedingt die, bei der Sie das Ticket gebucht haben.
  • Die Verspätung mindestens zwei Stunden beträgt. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab.

Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung:

Die Entschädigung berechnet sich wie folgt:

  • Flugreisen bis 1500 km: 250 Euro
  • Flugreisen innerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km: 400 Euro
  • Flugreisen über 3500 km: 600 Euro

Ausnahmen von der Entschädigungszahlung:

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss. Dazu gehören außergewöhnliche Umstände, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen konnte, wie beispielsweise:

  • Schlechtes Wetter: Starker Sturm, dichter Nebel oder extreme Hitze können zu Verspätungen führen, die nicht entschädigungspflichtig sind.
  • Sicherheitsrisiken: Sicherheitsbedrohungen am Flughafen oder terroristische Anschläge.
  • Streik: Ein Streik von Fluglotsen oder Bodenpersonal fällt ebenfalls unter außergewöhnliche Umstände. Streikaktionen des eigenen Personals der Airline fallen hingegen in der Regel nicht unter diese Ausnahme.
  • Technische Mängel am Flugzeug: Solange diese nicht auf nachlässiger Wartung zurückzuführen sind.

Wichtig: Der Nachweis außergewöhnlicher Umstände liegt bei der Fluggesellschaft. Sie muss dies plausibel darlegen.

Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen:

  1. Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Flugtickets, Bordkarten und gegebenenfalls ärztliche Atteste bei entstandenen Schäden. Notieren Sie sich die genaue Uhrzeit der Verspätung und die Flugnummer. Fotos von Anzeigetafeln können hilfreich sein.
  2. Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft: Senden Sie ein formelles Schreiben mit der Bitte um Entschädigung, inklusive aller relevanten Dokumente. Setzen Sie eine Frist zur Bearbeitung.
  3. Alternativ: Anspruch über eine spezialisierte Online-Plattform durchsetzen: Es gibt Unternehmen, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Diese übernehmen die Kommunikation und den bürokratischen Aufwand gegen eine erfolgsabhängige Gebühr.
  4. Im letzten Schritt gerichtliche Schritte einleiten: Sollte die Fluggesellschaft Ihrer Forderung nicht nachkommen, können Sie gerichtliche Schritte einleiten.

Fazit:

Eine Flugverspätung ist ärgerlich, muss aber nicht zwangsläufig finanziell zu Ihren Lasten gehen. Kennen Sie Ihre Rechte und nutzen Sie die Möglichkeiten, um eine Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten. Gut dokumentierte Ansprüche erhöhen Ihre Erfolgschancen erheblich.