Welche Zeit gilt als tatsächliche Ankunftszeit bei einem Flugverspätung?

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Die tatsächliche Ankunftszeit eines verspäteten Fluges bestimmt sich juristisch eindeutig nach dem Öffnen der Flugtür. Dieser Zeitpunkt markiert den Abschluss der Reise und bildet die Grundlage für etwaige Entschädigungsansprüche gemäß EU-Recht. Die reine Landung des Flugzeugs ist nicht relevant.

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Flugverspätung: Wann ist die Ankunft wirklich Ankunft?

Flugverspätungen sind ein Ärgernis für Reisende. Nicht nur, dass wertvolle Urlaubszeit oder wichtige Geschäftstermine verpasst werden, oft stellt sich auch die Frage nach Entschädigungsansprüchen. Ein zentraler Punkt dabei ist die Definition der tatsächlichen Ankunftszeit. Wann gilt ein Flug als angekommen, wenn er verspätet ist?

Entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht die Landung, die als Ankunft zählt, sondern ein ganz spezifischer Moment: Das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen.

Warum ist das Öffnen der Tür entscheidend?

Diese juristische Definition ergibt sich aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die festlegt, unter welchen Bedingungen Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Verordnung betrachtet die Flugreise als abgeschlossen, sobald die Passagiere die Möglichkeit haben, das Flugzeug zu verlassen.

Die Logik dahinter ist klar:

  • Abschluss der Reise: Erst mit dem Öffnen der Tür ist die eigentliche Flugbeförderung beendet. Vorher befinden sich die Passagiere weiterhin in der Obhut der Fluggesellschaft.
  • Kontrolle und Entscheidungsfreiheit: Ab dem Zeitpunkt des Öffnens der Tür haben die Passagiere die Möglichkeit, selbstständig zu agieren, ihre Reise fortzusetzen oder beispielsweise Beschwerde einzulegen.
  • Rechtliche Klarheit: Die Definition vermeidet Grauzonen und ermöglicht eine eindeutige Feststellung der Ankunftszeit.

Was bedeutet das für Fluggäste?

Wenn ein Flug verspätet landet, die Tür aber innerhalb der Zeit, die für Entschädigungsansprüche relevant ist, geöffnet wird, könnte der Anspruch entfallen. Umgekehrt kann es vorkommen, dass ein Flug zwar pünktlich landet, sich aber aufgrund von Problemen am Gate (z.B. fehlender Treppen, fehlender Parkposition) die Tür erst verspätet öffnet. In diesem Fall ist die tatsächliche Ankunftszeit, und damit die Grundlage für mögliche Entschädigungsansprüche, der Zeitpunkt des Öffnens der Tür.

Dokumentation ist wichtig!

Um im Streitfall gerüstet zu sein, sollten Fluggäste bei Verspätungen die folgenden Dinge beachten:

  • Dokumentation der Verspätung: Bewahren Sie Ihre Bordkarte und alle relevanten Flugunterlagen auf.
  • Notieren Sie sich die Ankunftszeit: Achten Sie auf die tatsächliche Uhrzeit, zu der die Flugzeugtür geöffnet wird. Machen Sie idealerweise ein Foto oder Video, das die Uhrzeit und das Öffnen der Tür dokumentiert.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Informieren Sie sich über die EU-Fluggastrechteverordnung und die spezifischen Entschädigungsansprüche, die Ihnen zustehen könnten.

Fazit:

Die tatsächliche Ankunftszeit bei einer Flugverspätung ist nicht mit der Landung gleichzusetzen. Juristisch relevant ist der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Diese Definition bildet die Grundlage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen und sollte von Fluggästen bei Verspätungen beachtet werden. Durch sorgfältige Dokumentation und das Wissen um die eigenen Rechte können Fluggäste ihre Ansprüche im Falle einer Flugverspätung besser durchsetzen.