Welche Betreuungsleistungen kann ich bei einer Flugverspätung beanspruchen?

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Bei einer Flugverspätung ab zwei Stunden stehen Ihnen als Fluggast Betreuungsleistungen zu. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen. Zudem haben Sie Anspruch auf mindestens zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Je nach Situation kann Ihnen auch eine Hotelunterkunft inklusive Transfer angeboten werden.

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Flugverspätung: Welche Rechte und Leistungen Ihnen zustehen

Flugverspätungen sind ärgerlich und können den gesamten Reiseverlauf empfindlich stören. Doch was genau steht Ihnen als Passagier zu, wenn Ihr Flug deutlich verspätet ist oder gar annulliert wird? Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen und erheblichen Verspätungen innerhalb der Europäischen Union und bei Flügen von EU-Flughäfen zu Drittstaaten. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen “erheblichen” Verspätungen und normalen Verzögerungen.

Ab wann besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen?

Generell besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von weniger als 1500 Kilometern, und ab mindestens drei Stunden bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von 1500 bis 3500 Kilometern sowie bei allen Flügen außerhalb der EU mit einem Abflug von einem EU-Flughafen. Diese Zeiten beziehen sich auf die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Eine reine Verspätung am Abflugort ist nicht allein entscheidend.

Welche Leistungen werden Ihnen gewährt?

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen bei einer erheblichen Verspätung folgende Leistungen zu gewähren:

  • Verpflegung: Dies beinhaltet ausreichend Mahlzeiten und Getränke, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen. Ein einfacher Snack reicht bei einer kurzen Verspätung nicht aus. Die Qualität der Verpflegung sollte den Umständen angemessen sein. Allergien und besondere Ernährungsweisen sollten berücksichtigt werden, sofern diese der Fluggesellschaft rechtzeitig mitgeteilt werden.

  • Kommunikationsmittel: Sie haben Anspruch auf mindestens zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails, um Ihre Angehörigen über die Verspätung zu informieren. Die genaue Umsetzung kann je nach Fluggesellschaft variieren (z.B. bereitgestellte Telefone oder Gutscheine für Telefonkarten).

  • Hotelunterkunft: Ist aufgrund der Verspätung eine Übernachtung notwendig, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine angemessene Hotelunterkunft inklusive Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verspätung die Nacht übergreift. Die Qualität der Unterkunft sollte den Umständen angemessen sein.

Zusätzliche Leistungen:

In manchen Fällen können zusätzliche Leistungen wie z.B. Ersatztransport zum Zielort in Betracht kommen, falls dies die Fluggesellschaft selbst anbietet. Dies ist jedoch keine zwingende Pflicht.

Was tun bei einer erheblichen Verspätung?

  • Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie sich die Flugdaten, die Uhrzeit der angekündigten und der tatsächlichen Ankunft, sowie alle weiteren relevanten Informationen. Fotos und Videos können hilfreich sein.

  • Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft: Informieren Sie sich beim Check-in-Schalter oder Kundenservice der Fluggesellschaft über Ihre Rechte und die angebotenen Leistungen.

  • Behalten Sie Ihre Belege: Bewahren Sie alle Belege für entstandene Kosten (z.B. für Telefonate, Verpflegung, falls diese selbst bezahlt werden mussten) auf. Diese können bei der späteren Geltendmachung Ihrer Ansprüche wichtig sein.

  • Bei Nichterfüllung der Leistungen: Sollten die Leistungen der Fluggesellschaft unzureichend sein, können Sie Ihre Ansprüche auch im Nachhinein geltend machen. Kontaktieren Sie hierfür die Fluggesellschaft schriftlich und legen Sie alle relevanten Belege bei. Im Fall einer Ablehnung, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fälle empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.