Bin ich verpflichtet mich krank zu melden?

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Die Frage bin ich verpflichtet mich krank zu melden beantwortet das Gesetz eindeutig mit Ja. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist ein Arztbesuch für eine Krankschreibung zwingend vorgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung zur Meldepflicht sichert den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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Bin ich verpflichtet mich krank zu melden? Die Fristen

Eine plötzliche Erkrankung wirft oft Fragen zur Meldepflicht auf. Die Frage bin ich verpflichtet mich krank zu melden betrifft jeden Arbeitnehmer im Krankheitsfall direkt. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen und verliert unter Umständen finanzielle Ansprüche. Informieren Sie sich über die Pflichten zur Krankmeldung, um folgenschwere Fehler im Job zu vermeiden.

Bin ich verpflichtet mich krank zu melden?

Ja, Sie sind verpflichtet, sich krank zu melden. Die Frage, ob eine Meldepflicht besteht, lässt sich im deutschen Arbeitsrecht klar mit Ja beantworten. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung, die für jeden Arbeitnehmer gilt.

Niemand geht gerne krank zur Arbeit, aber einfach zu Hause bleiben funktioniert eben auch nicht. Wer den Job schwänzt oder sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

Die gesetzlichen Grundlagen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz

Das entgeltfortzahlungsgesetz krankmeldung frist regelt die Pflichten von Arbeitnehmern im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unmissverständlich.[1] Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen.

Unverzüglich bedeutet in diesem juristischen Kontext ganz konkret: ohne schuldhaftes Zögern. Man darf also nicht erst den halben Tag abwarten, ob es vielleicht von alleine besser wird, sondern muss man sich sofort krank melden und direkt aktiv werden.

Wann genau muss die Krankmeldung erfolgen?

Die Pflicht zur Meldung greift am ersten Tag der Erkrankung, und zwar im Regelfall direkt zu Beginn der Arbeitszeit. Wenn Ihre Schicht um 8 Uhr morgens beginnt, können Sie sich nicht erst um 11 Uhr melden.

In vielen Unternehmen gibt es dazu konkrete interne Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen, die eine Uhrzeit vorgeben - etwa bis spätestens 8:30 Uhr. Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder das Intranet lohnt sich hier immer.

Wie funktioniert die elektronische Krankmeldung und wann braucht man ein Attest?

Neben der mündlichen oder schriftlichen Sofortmeldung beim Chef gibt es bürokratische Fristen für den Arztbesuch. Früher musste der gelbe Zettel direkt eingereicht werden, heute läuft das meiste digital.

Die Rolle der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU genannt, hat den gelben Papierschein weitgehend abgelöst.[2] Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, müssen Arbeitnehmer zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen.

Der Arzt übermittelt die Daten der Krankschreibung dann direkt digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft diese Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab.

Trotz eAU bleibt die krankmeldung arbeitgeber pflicht bestehen, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit selbst sofort formlos mitzuteilen. Der Arztbesuch ersetzt niemals die fristgerechte Krankmeldung am ersten Tag.

Was passiert bei einer Erkrankung im Ausland oder im Homeoffice?

Egal ob Sie im Homeoffice arbeiten oder sich im Auslandsurlaub befinden: Die Meldepflicht bleibt uneingeschränkt bestehen. Erkranken Sie im Ausland, müssen Sie wissen, bezüglich der krankmeldung wann bescheid geben wichtig ist, und dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer auf schnellstem Weg - etwa per E-Mail oder Telefon - mitteilen.

Zusätzlich muss bei einem Auslandsaufenthalt oft die ausländische Bescheinigung zeitnah übermittelt werden. Im Homeoffice gelten ohnehin die exakt gleichen Fristen wie im Büro vor Ort.

Häufige Fehler und die Konsequenzen bei verspäteter Meldung

Wer die Fristen verpasst, riskiert rechtliche und finanzielle Nachteile. Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Strenge dieser Vorgaben im Arbeitsrecht völlig.

Arbeitgeber können bei wiederholtem Verstoß gegen die Meldepflicht eine Abmahnung aussprechen. Im Wiederholungsfall droht sogar die verhaltensbedingte Kündigung, da Vertrauen zerstört wird.

Zusätzlich droht bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung das Ruhen der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Verzögerung. Das Geld gibt es dann schlichtweg später oder im Extremfall gar nicht.

Vergleich der Fristen und Pflichten bei einer Erkrankung

Im Rahmen einer Erkrankung müssen Arbeitnehmer verschiedene Schritte und Fristen beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Sofortige Krankmeldung (Mitteilungspflicht)

• Telefonisch, per E-Mail oder über interne Firmenkanäle

• Mitteilung der Erkrankung und der voraussichtlichen Dauer

• Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

• Unverzüglich am ersten Tag, idealerweise vor Arbeitsbeginn

Ärztliche Bescheinigung (eAU)

• Elektronische Übermittlung durch den Arzt an die Krankenkasse

• Medizinisch festgestellte Arbeitsunfähigkeit ohne Diagnose

• Arbeitgeber ruft die Daten digital bei der Kasse ab

• Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen

Während die mündliche Mitteilung sofort am ersten Tag erfolgen muss, greift die Pflicht zur ärztlichen Bescheinigung erst ab dem vierten Tag - es sei denn, der Arbeitgeber verlangt diese laut Arbeitsvertrag bereits ab dem ersten Tag.

Der Fall von Thomas im Homeoffice

Thomas, ein 32-jähriger Softwareentwickler aus Frankfurt, wacht an einem Dienstag mit starkem Fieber und Schwindel auf. Er denkt sich, dass er im Homeoffice ohnehin keinen stört, und schläft einfach weiter, ohne dem Chef Bescheid zu geben.

Um 11 Uhr ruft der Teamleiter an, weil Thomas in einem wichtigen Kundenmeeting fehlt. Thomas ist völlig verschlafen, geht ran und stottert eine Entschuldigung hervor.

Nach dem Gespräch wird ihm bewusst, dass die gesetzliche Meldepflicht auch im Homeoffice gilt. Er schreibt sofort eine offizielle E-Mail an die Personalabteilung und holt die Krankmeldung nach.

Am Ende kommt er mit einer strengen Ermahnung davon, lernt aber daraus, dass die unverzügliche Krankmeldung unverhandelbar ist - egal ob Büro oder Heimarbeit.

Die wichtigsten Punkte

Unverzügliche Meldepflicht beachten

Sie müssen sich am ersten Tag der Erkrankung sofort und ohne schuldhaftes Zögern beim Arbeitgeber melden, am besten noch vor Arbeitsbeginn.

Die Drei-Tage-Regel für das Attest

Eine ärztliche Bescheinigung ist standardmäßig ab dem vierten Krankheitstag erforderlich, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.

Keine Pflicht zur Diagnosenennung

Geben Sie dem Arbeitgeber zwar die Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch, aber behalten Sie private Gesundheitsdetails und Diagnosen für sich.

Fragensammlung

Muss ich meinem Arbeitgeber die genaue Diagnose am Telefon nennen?

Nein, Sie sind keineswegs verpflichtet, Ihre genaue Diagnose oder private Gesundheitsdetails am Telefon zu nennen. Es reicht völlig aus, mitzuteilen, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und wie lange das voraussichtlich dauern wird.

Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung schon ab dem ersten Tag verlangen?

Ja, der Arbeitgeber hat das gesetzliche Recht, eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen. Diese Regelung muss im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung entsprechend festgehalten sein.

Was passiert, wenn ich mich im Urlaub im Ausland krankmelde?

Auch im Auslandsurlaub sind Sie zur unverzüglichen Meldung verpflichtet. Zusätzlich müssen Sie dem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer schnellstmöglich zukommen lassen, um den Urlaubsanspruch zu retten.

Falls Sie unsicher sind, was Ihr Chef von Ihnen verlangen darf, lesen Sie am besten unseren Beitrag: Was darf mein Arbeitgeber, wenn ich krank bin?.

Verwandte Dokumente

  • [1] Gesetze-im-internet - Das Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EFZG genannt, regelt die Pflichten von Arbeitnehmern im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unmissverständlich.
  • [2] Kbv - Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU genannt, hat den gelben Papierschein weitgehend abgelöst.