Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber übermittelt?

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Die elektronische Abwicklung von Krankmeldungen läuft über die Krankenkasse. Arbeitgeber erhalten die Informationen direkt, ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung regelt den automatisierten Prozess.
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Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber übermittelt?

Im Zuge der Digitalisierung von Prozessen hat sich auch die Abwicklung von Krankmeldungen verändert. Durch die elektronische Übermittlung der Daten durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber entfällt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Versicherten.

Ablauf des automatisierten Prozesses

Bei einer Krankschreibung übermittelt die Arztpraxis die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse. Diese leitet die Informationen im Rahmen des automatisierten Prozesses direkt an den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber erhält somit umgehend eine Benachrichtigung über den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit.

Vorteile der automatischen Übermittlung

Die elektronische Übermittlung der Krankmeldung bietet sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Vorteile:

  • Schnellere Bearbeitung: Die Daten stehen dem Arbeitgeber sofort zur Verfügung, wodurch die Bearbeitung beschleunigt wird.
  • Keine Papierformalitäten: Es entfällt die Notwendigkeit für den Arbeitnehmer, eine Bescheinigung beim Arbeitgeber einzureichen, was Zeit und Aufwand spart.
  • Weniger Betrugsmöglichkeiten: Das elektronische Verfahren reduziert das Risiko von Fälschungen oder Missbrauch, da die Daten direkt von der Krankenkasse übermittelt werden.

Datenschutz

Um den Datenschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, werden die Krankendaten verschlüsselt und nur für den Zweck der Krankmeldung übermittelt. Der Arbeitgeber erhält lediglich Informationen über den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch über die Diagnose oder andere medizinische Details.

Ausnahmen

In bestimmten Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber keine automatische Übermittlung der Krankmeldung erhält. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Der Arbeitgeber nicht bei der Krankenkasse angemeldet ist.
  • Die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist.
  • Der Arbeitnehmer privat versichert ist.

In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen.

Rechtliche Grundlage

Die automatisierte Übermittlung von Krankmeldungen ist gesetzlich geregelt. Die §§ 291, 305 Sozialgesetzbuch (SGB) V bilden die rechtliche Grundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Arbeitgebern.