Wird die Krankschreibung automatisch an den Arbeitgeber geschickt?

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Die digitale Krankschreibung revolutioniert den Arbeitsausfall. Arbeitgeber erhalten die benötigten Daten direkt von der Krankenkasse. Für gesetzlich Versicherte entfällt der bisherige Verwaltungsaufwand – ein zeit- und papierloser Prozess sorgt für mehr Effizienz.

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Die digitale Krankschreibung: Automatische Übermittlung an den Arbeitgeber – aber mit Abstrichen

Die digitale Krankschreibung, seit 2022 in Deutschland eingeführt, verspricht einen deutlich vereinfachten Prozess bei Arbeitsunfähigkeit. Die oft geäußerte Frage, ob die Krankschreibung automatisch an den Arbeitgeber geschickt wird, lässt sich jedoch nicht mit einem einfachen Ja beantworten. Die Realität ist differenzierter.

Der automatisierte Datenfluss: Im Kern funktioniert die digitale Krankschreibung so: Der Arzt übermittelt die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) digital an die Krankenkasse. Diese wiederum leitet – und hier liegt der wichtige Punkt – grundsätzlich die notwendigen Informationen an den Arbeitgeber weiter. Dieser erhält dabei jedoch nicht die vollständige AUB, sondern lediglich Informationen über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Details zur Erkrankung bleiben aus Datenschutzgründen dem Arbeitgeber verborgen.

Der Arbeitnehmer behält die Kontrolle: Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht passiv auf die Datenübermittlung warten muss. Er erhält weiterhin eine Kopie der AUB von seinem Arzt. Diese dient ihm als Nachweis für den Arbeitgeber und enthält gegebenenfalls zusätzliche Informationen, die die Krankenkasse aus Datenschutzgründen nicht weitergibt. Der Arbeitnehmer kann somit weiterhin selbst entscheiden, wann und wie er die Information an seinen Arbeitgeber weitergibt. Eine automatische Weiterleitung durch den Arzt oder die Krankenkasse findet nur der für den Arbeitgeber relevanten Daten statt, nicht der vollständigen Bescheinigung.

Ausnahmen und Sonderfälle: Es gibt Ausnahmen von diesem Ablauf. So kann der Arbeitnehmer der Weitergabe seiner Daten an den Arbeitgeber widersprechen. In diesem Fall muss er die Bescheinigung selbst an seinen Arbeitgeber übermitteln. Auch bei bestimmten Vertragsverhältnissen oder bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann die automatische Übermittlung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Vorteile der Digitalisierung: Unabhängig von der Frage der automatischen Übermittlung bietet die digitale Krankschreibung zahlreiche Vorteile: Sie spart Zeit und Papier, reduziert den administrativen Aufwand sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und trägt zur Verbesserung der Datenqualität bei. Die Vermeidung von Fälschungen ist ein weiterer wichtiger Aspekt.

Fazit: Die digitale Krankschreibung automatisiert zwar die Datenübermittlung an den Arbeitgeber, jedoch nicht im Sinne einer vollständigen, automatischen Zusendung der AUB. Der Arbeitnehmer behält die Kontrolle über den Prozess und kann die Weitergabe seiner Daten beeinflussen. Die Vereinfachung des Prozesses ist unbestreitbar, dennoch ist es wichtig, die Details und eventuelle Ausnahmen zu verstehen. Eine umfassende Aufklärung durch Arzt und Krankenkasse ist essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden.