Kann der Arbeitgeber den Grund meiner Krankschreibung erfahren?

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Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Einzelheiten zur Erkrankung eines kranken Mitarbeiters erfahren. Die ärztliche Diagnose ist vertraulich und muss nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Nur die Tatsache der Krankheit und die Dauer der Krankschreibung sind relevant.
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Darf der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung erfahren?

Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung erfahren darf. Die Antwort auf diese Frage ist klar geregelt: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Einzelheiten zur Erkrankung eines kranken Mitarbeiters erfahren.

Datenschutzrechtlicher Schutz

Die ärztliche Diagnose eines Patienten unterliegt dem Datenschutz. Das bedeutet, dass sie vertraulich ist und ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Zu diesen Dritten gehören auch Arbeitgeber.

Gesetzliche Regelung

Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 69 Abs. 1 Nr. 2 gesetzlich verankert. Demnach hat der Arzt gegenüber der Krankenkasse nur die Krankheitstage mitzuteilen, nicht aber die Diagnose.

Ausnahmen

Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen von dieser Regel:

  • Gefährdungsbeurteilung: In seltenen Fällen kann es aus Gründen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein, dass der Arbeitgeber über die Erkrankung informiert wird. Beispielsweise könnte dies der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter mit einer ansteckenden Krankheit arbeitet.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Im Rahmen des BEM kann der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung erfahren, wenn dies für die Planung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung erforderlich ist. Dies setzt jedoch die ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters voraus.

Praktische Umsetzung

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber nur die Tatsache der Krankheit und die Dauer der Krankschreibung erfahren darf. Die ärztliche Bescheinigung, die der Mitarbeiter vorlegt, enthält in der Regel keine Diagnose, sondern nur die Angabe der Arbeitsunfähigkeit.

Folgen der Weitergabe von Gesundheitsdaten

Sollte ein Arbeitgeber dennoch Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung an Dritte weitergeben, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dem Mitarbeiter kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, was zu Bußgeldern führen kann.

Fazit

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Einzelheiten zur Erkrankung eines kranken Mitarbeiters erfahren. Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts des Mitarbeiters. Nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitarbeiters kann der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung erfahren.

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