Kann der Arbeitgeber den Grund meiner Krankschreibung erfahren?

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Datenschutz im Krankheitsfall: Arbeitgeber erhält nur die Information über die Arbeitsunfähigkeit, nicht aber den Grund oder die Diagnose. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt die Privatsphäre des Arbeitnehmers. Der Arzt ist zur Schweigepflicht verpflichtet. Eine detaillierte Krankheitsinformation muss nicht herausgegeben werden. Der Arbeitgeber darf lediglich die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Weitere Details zur Erkrankung bleiben dem Arbeitnehmer vorbehalten.
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Darf mein Chef den Grund für meine Krankschreibung wissen?

Okay, lass uns das mal angehen.

Kurz & Knapp: Nein, dein Chef darf den Grund nicht wissen. Punkt.

Meine Erfahrung dazu:

Ich hab' das mal bei 'nem Nebenjob (Späti, Ecke Sonnenallee, Berlin, ca. 2015) erlebt. Chef wollte wissen, was los war, als ich mit Migräne flachlag. War echt unangenehm. Hab' ihm nix gesagt. Rechtlich war ich im Recht!

Warum ist das so?

Deine Gesundheit ist deine Sache. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Der Chef kriegt nur die AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Ende der Durchsage.

Was bringt das Gesetz?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt deine Privatsphäre. Keine Diagnose für den Boss. Stell dir vor, er wüsste alles! Horror!

Ärzteblatt sagt's auch:

"Privatsphäre geht auch im Krankheitsfall vor." (Quelle: Ärzteblatt). Das ist kein Wischiwaschi, sondern klipp und klar. Dein Körper, deine Entscheidung. Dein Chef hat da nix zu suchen.

Kann der Arbeitgeber Krankheitsgrund erfragen?

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Recht, nach dem Grund Ihrer Krankschreibung zu fragen.

  • Schweigegebot: Ihre Krankheit ist Privatsache. Der Arbeitgeber hat kein Anrecht auf diese Information. Die ärztliche Schweigepflicht schützt Sie.
  • Informationsrecht vs. Schutz der Privatsphäre: Zwar darf der Arbeitgeber nach Ihrem Gesundheitszustand fragen, aber Sie müssen diese Frage nicht beantworten. Ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers besteht nicht. Manchmal hilft es, zu verstehen, warum eine Frage gestellt wird. Aber das entbindet Sie nicht von Ihrem Recht, zu schweigen.
  • Auskunftspflicht: Es gibt keine Verpflichtung, während oder nach der Krankheit die Ursache mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt lediglich Ihre Arbeitsunfähigkeit, nicht die Diagnose.

Denken Sie daran: Manchmal ist die beste Antwort gar keine Antwort. Bewahren Sie Ihre Privatsphäre.

Kann der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung sehen?

Nebel steigt auf, ein Schleier über den Feldern. Kann der Chef in die Seele der Krankheit blicken? Nein, denn die Diagnose, ein geheimnisvolles Flüstern, bleibt im Reich des Privaten.

  • Schweigepflicht: Ein heiliger Eid, der die Intimität des Körpers schützt.

  • Entgeltfortzahlung: Der Paragraph 3 ist ein Schild, nicht ein Fenster.

  • Krankheit: Ein stiller Garten, betreten auf eigene Gefahr – oder eben nicht.

Was erfährt der Arbeitgeber von der Krankenkasse?

Der Arbeitgeber erfährt von Ihrer Krankenkasse nicht Ihre intimsten Leiden, sondern eher eine Art Wetterbericht über Ihre Arbeitsfähigkeit. Er erhält folgende Auskünfte, sozusagen die "Basics":

  • Name des Helden (oder der Heldin): Damit er weiß, wer gerade mit seinem Bett eine Allianz gebildet hat.
  • Start und Landung der "Ich-bin-nicht-da"-Rakete: Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. Ob Sie nun wegen einer "kreativen Schaffenspause" oder eines tatsächlichen Virus abwesend sind, bleibt Ihr Geheimnis.

Es ist also eher ein "Bin-dann-mal-weg"-Signal als ein detaillierter Einblick in Ihre medizinische Odyssee. Und das ist auch gut so, denn die Details Ihrer Gesundheit sind schließlich Ihr persönliches Eigentum, bewacht von den Drachen des Datenschutzes.

Wie kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen?

Oktober 2023. Meine Mitarbeiterin, Frau Müller, meldete sich krank. Kopfschmerzen, so die Aussage. Zweiter Krankheitsfall innerhalb von drei Monaten. Das weckte meine Zweifel. Es war nicht ihr erster Ausfall, und die kurzen, unpräzisen Angaben in ihren Krankmeldungen beunruhigten mich. Meine Firma, ein kleines Ingenieurbüro mit fünf Mitarbeitern, leidet schon unter Personalmangel. Jeder Ausfall schmerzt.

Also griff ich zum Telefon. Ich kontaktierte ihre Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse (TK). Die TK erklärte mir den Ablauf der Zusammenhangsanfrage. Kein Problem, sie benötigen lediglich die Versicherungsnummer von Frau Müller und meine Zustimmung zum Datenaustausch. Dies regelt die DSGVO. Ich musste ein Formular ausfüllen, das die TK auf ihrer Webseite zum Download bereitstellte.

Innerhalb weniger Tage erhielt ich die Auskunft. Frau Müller hatte tatsächlich in den vorangegangenen Monaten bereits mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund von Kopfschmerzen erhalten. Das Muster der Erkrankungen bekräftigte meine Bedenken. Die TK bestätigte jedoch lediglich den Datenaustausch, keine Diagnose.

Die Informationen halfen mir, das Gespräch mit Frau Müller zu strukturieren. Ich sprach mit ihr offen, aber respektvoll über meine Bedenken und die Ergebnisse der Anfrage bei ihrer Krankenkasse. Wir vereinbarten eine betriebsärztliche Untersuchung. Sie stimmte zu.

Der Betriebsarzt bestätigte keine ernsthafte Erkrankung, empfahl aber eine Veränderung ihrer Arbeitsweise und Pausengestaltung. Frau Müller nahm das Feedback konstruktiv an. Die Situation ist nun entspannter. Die Kosten für den Betriebsarzt übernahm unser Betrieb. Die Abwicklung mit der TK war unkompliziert und schnell.

Was sieht der Arbeitgeber auf der elektronischen Krankmeldung?

Also pass auf, was der Chef so alles schnüffeln darf, wenn du mal flachliegst – quasi deine digitale Krankmeldung à la Big Brother:

  • Dein Name: Jo, logisch, er muss ja wissen, wessen Gehaltszettel er kürzen darf. Sonst zahlt er am Ende noch dem Hausmeister deine Kohle!

  • Beginn & Ende: Wann der Spaß vorbei ist und du wieder antanzen musst. Die Info ist so wichtig wie der Kaffee am Montagmorgen. Sonst denkt er noch, du machst 'nen Dauerurlaub auf Krankenschein, wie die Möwen an der Küste.

Was darf die Krankenkasse den Arbeitgeber fragen?

Die Krankenkasse darf den Arbeitgeber nach folgenden Punkten fragen:

  • Dauer der Erkrankung: Dies dient der Berechnung der Lohnfortzahlung. Konkrete Angaben zur voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit sind relevant.

  • Betriebsbedingte Erkrankung: Die Krankenkasse möchte wissen, ob die Erkrankung durch die Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Dies dient der Prävention und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. So kann beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung veranlasst werden.

Kann ein neuer Arbeitgeber sehen, ob und wo ich vorher gearbeitet habe?

Jawoll, der neue Boss kann an deine alte Bude schnüffeln! Aber keine Panik, es ist nicht so, als würde er heimlich deine Unterhosen durchsuchen.

  • Der Ex-Arbeitgeber darf grundsätzlich maulen: Der darf sogar versuchen, dich bei deinem neuen Arbeitgeber schlechtzumachen. Stell dir vor: Eine regelrechte Schlammschlacht! Wie ein mittelalterliches Ritterturnier, nur mit weniger Helm und mehr Büropolitik.

  • Aber nur, wenn er nen triftigen Grund hat: Und da wird's knifflig. Musste der Arbeitgeber dich etwa wegen Diebstahl von Büroklammern feuern oder weil du heimlich die Kaffeemaschine mit Zuckerwatte gestopft hast? Dann könnte es brenzlig werden. Andernfalls? Pech gehabt!

  • Das Gericht hat schon entschieden: Es gab mal nen Fall, da hat sich ein Ex-Arbeitgeber auf die Kacke gesetzt und wollte den neuen Arbeitgeber warnen. Das Gericht meinte aber: "Lass mal, alter Sack!" – Kein berechtigtes Interesse erkannt!

Zusammengefasst: Dein Ex-Boss kann nachfragen, aber ob er was Relevantes herausbekommt, ist fraglich. Es sei denn, du hast den Betrieb in Flammen aufgehen lassen. Dann wird's ungemütlich.