Kann der Arbeitgeber den Grund meiner Krankschreibung erfahren?
Darf der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung erfahren?
Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung erfahren darf. Die Antwort auf diese Frage ist klar geregelt: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Einzelheiten zur Erkrankung eines kranken Mitarbeiters erfahren.
Datenschutzrechtlicher Schutz
Die ärztliche Diagnose eines Patienten unterliegt dem Datenschutz. Das bedeutet, dass sie vertraulich ist und ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Zu diesen Dritten gehören auch Arbeitgeber.
Gesetzliche Regelung
Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 69 Abs. 1 Nr. 2 gesetzlich verankert. Demnach hat der Arzt gegenüber der Krankenkasse nur die Krankheitstage mitzuteilen, nicht aber die Diagnose.
Ausnahmen
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen von dieser Regel:
- Gefährdungsbeurteilung: In seltenen Fällen kann es aus Gründen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein, dass der Arbeitgeber über die Erkrankung informiert wird. Beispielsweise könnte dies der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter mit einer ansteckenden Krankheit arbeitet.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Im Rahmen des BEM kann der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung erfahren, wenn dies für die Planung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung erforderlich ist. Dies setzt jedoch die ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters voraus.
Praktische Umsetzung
In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber nur die Tatsache der Krankheit und die Dauer der Krankschreibung erfahren darf. Die ärztliche Bescheinigung, die der Mitarbeiter vorlegt, enthält in der Regel keine Diagnose, sondern nur die Angabe der Arbeitsunfähigkeit.
Folgen der Weitergabe von Gesundheitsdaten
Sollte ein Arbeitgeber dennoch Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung an Dritte weitergeben, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dem Mitarbeiter kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, was zu Bußgeldern führen kann.
Fazit
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Einzelheiten zur Erkrankung eines kranken Mitarbeiters erfahren. Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts des Mitarbeiters. Nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitarbeiters kann der Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung erfahren.
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