Was sieht der Arbeitgeber beim digitalen Krankenschein?

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Der Arbeitgeber erhält nur wenige Details zum digitalen Krankenschein. Die Krankenkasse teilt lediglich den Namen des Versicherten, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die Art der Meldung (Erst- oder Folgemeldung) mit. Zusätzliche Informationen werden nicht übermittelt.
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Was sieht der Arbeitgeber beim digitalen Krankenschein?

Mit der Einführung des digitalen Krankenscheins, auch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) genannt, hat sich auch die Art und Weise der Krankmeldung verändert. Doch was sieht der Arbeitgeber eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer einen digitalen Krankenschein vorlegt?

Begrenzte Informationen für Arbeitgeber

Im Gegensatz zum Papier-Krankenschein erhält der Arbeitgeber beim digitalen Krankenschein nur wenige Details zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden. Die Krankenkasse übermittelt lediglich folgende Informationen:

  • Name des Versicherten: Der vollständige Name des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit: Die Daten, an denen die Krankschreibung beginnt und endet
  • Art der Meldung: Ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt

Keine weiteren Informationen verfügbar

Zusätzliche Informationen, wie z. B. die Diagnose oder die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, werden nicht übermittelt. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers und der ärztlichen Schweigepflicht.

Bedeutung für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber hat der digitale Krankenschein mehrere Vorteile. Durch die elektronische Übermittlung wird die Bearbeitung der Krankmeldungen vereinfacht und beschleunigt. Die Daten sind sicher und nachvollziehbar, da sie direkt von der Krankenkasse übermittelt werden.

Allerdings erhalten Arbeitgeber auch weniger Informationen über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden. Sie müssen sich daher weiterhin mit dem Arbeitnehmer in Verbindung setzen, um weitere Details zu erfahren, falls sie diese benötigen.

Fazit

Der digitale Krankenschein stellt eine effizientere und sichere Art der Krankmeldung dar. Er bietet den Arbeitgebern begrenzte Informationen zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden, gewährleistet aber gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre und der ärztlichen Schweigepflicht.