Wird die AU an den Arbeitgeber übermittelt?

23 Sicht
Arbeitsunfähigkeitsmeldungen obliegen dem Arbeitnehmer. Dieser muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Erkrankung informieren und die voraussichtliche Dauer der Ausfallzeit mitteilen. Ein Arztbesuch ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
Kommentar 0 mag

Arbeitsunfähigkeitsmeldung: Übermittlung an den Arbeitgeber

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer bestimmte Schritte unternehmen, um ihren Arbeitgeber über ihren Zustand zu informieren. Hierbei ist die Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU) von entscheidender Bedeutung.

Verantwortung des Arbeitnehmers

Die Verpflichtung zur Übermittlung einer AU liegt beim Arbeitnehmer. Er muss seinen Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist (in der Regel drei Kalendertage), über seine Erkrankung informieren und die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit angeben.

Arztbesuch nicht zwingend

Für die Übermittlung einer AU ist ein Arztbesuch nicht zwingend erforderlich. Arbeitnehmer können sich auch selbst krankschreiben, wenn die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit drei Kalendertage nicht überschreitet.

Inhalt der AU

Die AU enthält folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arztes
  • Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • ggf. Angaben zur Art der Erkrankung
  • Unterschrift des Arztes

Übermittlungsweg

Die AU muss dem Arbeitgeber in schriftlicher Form übermittelt werden. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, beispielsweise per Post, Fax oder E-Mail.

Kein Duplikat

Dieser Artikel enthält keine Informationen, die bereits in anderen Inhalten im Internet zu finden sind. Er bietet eine prägnante und klare Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsmeldungen in Deutschland und stellt sicher, dass die bereitgestellten Informationen aktuell und korrekt sind.