Was ist der Unterschied zwischen Attest und AU?

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Atteste dienen vielfältigen Zwecken, während die AU (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) primär die Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse darstellt. Sie unterscheiden sich somit in ihrem Anwendungsbereich.
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Attest vs. AU: Zwei Dokumente, zwei Zwecke

Im deutschen Alltag begegnen uns immer wieder Bescheinigungen, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Zwei besonders häufig vorkommende Dokumente sind das Attest und die Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU), oft auch als “Krankmeldung” bezeichnet. Obwohl beide Dokumente eine ärztliche Aussage enthalten, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrem Anwendungsbereich und ihrer Rechtswirkung.

Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU): Ein Dokument für den Arbeitgeber und die Krankenkasse

Die AU dient ausschließlich der Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Die AU ist ein rechtlich relevantes Dokument, das dem Arbeitgeber die rechtliche Grundlage für die Lohnfortzahlung während der Krankheit liefert und gleichzeitig der Krankenkasse die Abrechnung der Lohnfortzahlung ermöglicht. Die AU enthält keine Diagnose, sondern lediglich die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und ihren Zeitraum. Eine Fälschung oder ein Missbrauch der AU hat strafrechtliche Konsequenzen. Die AU ist spezifisch an die Arbeitsunfähigkeit gebunden und für andere Zwecke ungeeignet.

Das Attest: Ein vielseitiges Nachweisinstrument

Ein Attest hingegen ist ein weit umfassenderer Begriff. Es handelt sich um eine ärztliche Bescheinigung, die verschiedene Informationen bestätigt. Der Anwendungsbereich ist vielfältig und reicht von der Bestätigung einer Erkrankung für einen Versicherungsantrag über die Bescheinigung der Teilnahme an einer Therapie bis hin zur Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung. Ein Attest kann eine Diagnose enthalten, muss dies aber nicht. Im Gegensatz zur AU ist ein Attest nicht an die Arbeitsunfähigkeit gebunden und wird für unterschiedlichste Zwecke von verschiedenen Institutionen angefordert. Die Formulierung und der Inhalt eines Attests richten sich nach dem jeweiligen Bedarf und der Anfrage des Antragstellers.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Merkmal AU (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) Attest
Zweck Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Nachweis verschiedener Sachverhalte
Empfänger Arbeitgeber, Krankenkasse Unterschiedlich, je nach Zweck
Inhalt Arbeitsunfähigkeit, Zeitraum Je nach Zweck variabel, kann Diagnose enthalten
Rechtswirkung Rechtliche Grundlage für Lohnfortzahlung Je nach Zweck variabel, oft ohne Rechtswirkung
Anwendungsbereich Eingeschränkt auf Arbeitsunfähigkeit Vielfältig und breit gefächert

Ein Attest kann zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, ersetzt aber nicht die AU. Eine AU hingegen kann niemals ein Attest für andere Zwecke ersetzen. Die klare Unterscheidung zwischen AU und Attest ist essentiell, um Missverständnisse und potenzielle Probleme zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt beim Arzt oder der jeweiligen Institution über die benötigte Bescheinigung informieren.