Wie erhält der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung?

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Die Ära des gelben Krankenscheins ist vorbei! Arbeitgeber erhalten die Krankmeldung ihrer Angestellten seit Anfang 2023 digital. Statt Papierkram nutzen sie das eAU-Verfahren, um die notwendigen Informationen direkt und sicher von der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Dies vereinfacht den Prozess und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

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Elektronische Krankmeldung: Wie erhält der Arbeitgeber sie?

Mit dem Beginn des Jahres 2023 läutete eine neue Ära in der Krankmeldungspraxis ein: Der Papierkram hat ausgedient! Arbeitgeber haben seitdem auf digitalem Weg Zugang zu den Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter. Das sogenannte “eAU”-Verfahren (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ermöglicht es Arbeitgebern, die erforderlichen Informationen direkt und sicher von der jeweiligen Krankenkasse abzurufen.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Krankschreibung: Wie gewohnt sucht der Arbeitnehmer bei Krankheit einen Arzt auf, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellt.
  2. Übermittlung an die Krankenkasse: Der Arzt übermittelt die AU elektronisch an die Krankenkasse des Patienten.
  3. Freischaltung für Arbeitgeber: Die Krankenkasse schaltet die AU für den Arbeitgeber des Arbeitnehmers frei.
  4. Abruf durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann die AU über das eAU-Portal oder eine entsprechende Software abrufen.

Vorteile der elektronischen Krankmeldung:

  • Vereinfachter Prozess: Kein lästiger Papierkram mehr, keine Postwege oder Faxgeräte.
  • Zeitersparnis: Der Abruf der Krankmeldung erfolgt in Sekundenschnelle.
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Die papierbasierte Verwaltung entfällt, was zu Kosteneinsparungen führen kann.
  • Sichere Datenübermittlung: Die elektronische Übermittlung gewährleistet die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten.
  • Transparenz: Arbeitgeber können jederzeit auf die Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter zugreifen und so einen besseren Überblick haben.
  • Verbesserte Kommunikation: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich jederzeit über den Krankheitsverlauf austauschen.

Hinweis:

Arbeitgeber sind verpflichtet, das eAU-Verfahren zu nutzen. Die Meldung von Krankmeldungen auf Papier ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei technischen Störungen.

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