Wie bekommt mein Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung?
Die elektronische Krankmeldung: Wie kommt sie zu meinem Arbeitgeber?
Die Zeiten der Papierkrankmeldung gehören der Vergangenheit an. Seit einigen Jahren ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht für alle Ärzte. Doch wie gelangt diese digitale Information tatsächlich zu Ihrem Arbeitgeber? Der Prozess ist transparenter als man vielleicht denkt und beruht auf einem sicheren Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur (TI).
Der Weg der eAU:
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Arztbesuch und Ausstellung der eAU: Besuchen Sie Ihren Arzt aufgrund einer Erkrankung, stellt dieser – sofern Sie dies wünschen und die technischen Voraussetzungen gegeben sind – direkt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese wird nicht mehr ausgedruckt, sondern verschlüsselt über die TI an Ihre Krankenkasse übermittelt. Der Arzt benötigt hierfür eine aktivierte elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine entsprechende Zertifizierung in der TI.
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Übermittlung an die Krankenkasse: Die Krankenkasse erhält die eAU verschlüsselt und sicher über die Telematikinfrastruktur. Hier wird die Richtigkeit der Daten geprüft und die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Der Patient erhält in der Regel eine Kopie der eAU in Papierform oder digital von seinem Arzt.
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Datenweitergabe an den Arbeitgeber (optional): Der entscheidende Punkt: Die Krankenkasse übermittelt die Daten nicht automatisch an den Arbeitgeber. Die Weitergabe der Daten an Ihren Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt und an Ihre Einwilligung gebunden. Ihr Arbeitgeber benötigt Ihre ausdrückliche Zustimmung, um die Informationen zur Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse erhalten zu können. Diese Zustimmung können Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich erteilen – entweder vorab oder im Einzelfall. Ohne Ihre Zustimmung erhält Ihr Arbeitgeber keine Daten.
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Zugriff des Arbeitgebers: Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Zustimmung und greift er die Daten über eine von der Krankenkasse bereitgestellte Schnittstelle ab, erhält er Informationen über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Es werden keine medizinischen Details über die Art der Erkrankung übermittelt. Der Arbeitgeber erfährt lediglich den Zeitraum, in dem Sie arbeitsunfähig sind.
Datenschutz und Sicherheit:
Der gesamte Prozess ist durch strenge Datenschutzbestimmungen geregelt. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und nur an berechtigte Stellen weitergegeben. Sowohl die Krankenkasse als auch Ihr Arbeitgeber sind zum Datenschutz verpflichtet.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die eAU nicht erhält?
Sollten Probleme bei der Übermittlung auftreten, klären Sie dies am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann sich bei Bedarf mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Eine Kopie der eAU, die Sie von Ihrem Arzt erhalten haben, kann in diesem Fall hilfreich sein. Es ist wichtig zu verstehen, dass die fehlende elektronische Übermittlung nicht zwangsläufig ein Problem mit der Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeit bedeutet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die elektronische Krankmeldung vereinfacht den Prozess für alle Beteiligten. Der Schutz Ihrer Daten steht dabei im Vordergrund, und der Arbeitgeber erhält nur die notwendigen Informationen – und das nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
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