Wie lange darf ich außer Haus, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Krankgeschrieben zu sein, bedeutet nicht uneingeschränkte Freiheit. Reisen bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers (bis sechs Wochen) bzw. der Krankenkasse. Unerlaubte Ausflüge gefährden den Fortbestand der Lohnfortzahlung oder des Krankengeldes – Vorsicht ist daher geboten.
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Krankgeschrieben und unterwegs: Wo liegen die Grenzen?

Krankgeschrieben sein bedeutet Ruhe, Erholung und Genesung – kein Freifahrtschein für unbegrenzte Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände. Die gängige Vorstellung, man könne sich während einer Krankschreibung nach Belieben vergnügen, ist ein Trugschluss. Tatsächlich regeln rechtliche Bestimmungen und die jeweilige Situation die erlaubte Aktivität außerhalb des Hauses. Eine klare Linie zu ziehen, ist jedoch nicht immer einfach.

Die Dauer des Ausflugs ist nicht entscheidend – die Aktivität schon!

Es geht nicht primär darum, wie lange man außer Haus ist, sondern was man dort tut. Ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft zur Förderung der Genesung ist in der Regel unbedenklich und sogar empfehlenswert. Ein mehrtägiger Urlaubstrip in die Berge hingegen, selbst wenn er erholsam erscheint, kann problematisch werden. Der entscheidende Punkt ist die Vereinbarkeit mit dem Krankheitszustand. Verletzt der Ausflug den Genesungsprozess oder widerspricht er dem ärztlichen Rat, gefährdet dies den Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Der Arbeitgeber und die Krankenkasse haben ein Mitspracherecht:

Während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel die ersten sechs Wochen der Erkrankung) benötigt man dessen Zustimmung für längere Ausflüge oder Reisen. Eine Verletzung dieser Regelung kann zu Konsequenzen führen, bis hin zum Verlust des Lohnfortzahlungsanspruchs. Auch die Krankenkasse hat ein berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Verwendung der Krankengeldzahlungen. Sie kann im Rahmen von Kontrollen die Notwendigkeit der Behandlung und die Vereinbarkeit von Aktivitäten mit dem Krankheitszustand überprüfen. Ein Aufenthalt im Ausland, der ohne Absprache erfolgt, kann hier schnell zu Problemen führen.

Was bedeutet „vereinbar mit dem Krankheitszustand“?

Dies ist eine individuelle Abwägung, die von der Art der Erkrankung und den ärztlichen Anweisungen abhängt. Eine Erkältung mit leichter Müdigkeit lässt kürzere Ausflüge in der näheren Umgebung eher zu als eine schwere Erkrankung mit Bettruhe. Ein Arztbesuch, Physiotherapie oder Reha-Maßnahmen sind selbstverständlich erlaubt und sogar erwünscht.

Die Beweislage ist entscheidend:

Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, ist es wichtig, Belege für die Notwendigkeit der Unternehmungen vorweisen zu können. Fotos auf sozialen Medien, die einen im Widerspruch zum Krankheitsbild zeigen, können zu Problemen führen. Daher ist Vorsicht im Umgang mit sozialen Medien während der Krankschreibung angebracht.

Fazit: Vorsicht und Transparenz sind wichtig

Krankgeschrieben zu sein ist kein Grund für sorglose Ausflüge. Die Grenzen sind fließend und hängen vom Einzelfall ab. Transparenz und Offenheit gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse sind entscheidend. Im Zweifel sollte man sich vorab informieren und im Bedarfsfall Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse halten. Eine vorsichtige und verantwortungsvolle Herangehensweise sichert den Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld und unterstützt den Genesungsprozess.