Was muss ich in eine Krankmeldung schreiben?
- Kann ich schwanger zum Hausarzt?
- Was passiert, wenn man nicht krankenversichert ist und zum Arzt muss?
- Was tun, wenn man nicht krankenversichert ist und zum Arzt muss?
- Wie kann ich eine Krankmeldung abrufen?
- Was muss man bei einer Krankmeldung sagen?
- Wie lange darf ich außer Haus, wenn ich krankgeschrieben bin?
Krankmeldung: Kurz, prägnant und informativ
Eine Krankmeldung sollte kurz, prägnant und alle wichtigen Informationen enthalten. Vermeiden Sie unnötige Details oder Rechtfertigungen. Ziel ist es, Ihren Arbeitgeber schnell und effektiv über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Hier ein Beispiel für eine effektive Krankmeldung im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung:
Betreff: Arbeitsunfähigkeit – [Ihr Name]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vorgesetzten],
aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung kann ich heute, den [Datum], meine Arbeit leider nicht antreten. Ich habe einen Arzttermin um 11:00 Uhr, um den Krankheitsverlauf abklären zu lassen.
Sobald mir die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit bekannt ist, melde ich mich umgehend bei Ihnen zurück.
Für dringende Angelegenheiten steht Ihnen mein Kollege/meine Kollegin [Name des Kollegen Y] unter [Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Kollegen Y] zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Zusätzliche Hinweise:
- Formalität: Halten Sie den Ton formell und professionell.
- Präzision: Nennen Sie das genaue Datum.
- Konkrete Angaben: Vermeiden Sie vage Formulierungen wie “leichtes Unwohlsein”.
- Datenschutz: Geben Sie keine detaillierten Informationen über Ihre Erkrankung preis.
- Nachfassen: Halten Sie sich an Ihre Zusage und melden Sie sich zeitnah mit Informationen zur Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
- Alternative Kontaktmöglichkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Kollege/Ihre Kollegin mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist und über die relevanten Informationen verfügt.
Diese Vorlage kann an Ihre individuelle Situation angepasst werden. Es ist jedoch immer ratsam, die Richtlinien Ihres Arbeitgebers bezüglich Krankmeldungen zu beachten. In manchen Fällen kann ein ärztliches Attest erforderlich sein. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Personalabteilung.
#Arztbesuch#Ausfallzeiten#KrankmeldungKommentar zur Antwort:
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