Ist man verpflichtet, sich krank zu melden?
Krankmeldung: Pflicht, Verfahren und Konsequenzen
Die Frage, ob man sich bei Krankheit unbedingt melden muss, ist für viele Arbeitnehmer von Bedeutung. Die kurze Antwort lautet: Ja, eine rechtzeitige Krankmeldung ist Pflicht und zwar unverzüglich. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), welches den Arbeitgebern den Anspruch auf rechtzeitige Information über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters einräumt. Versäumt man diese Pflicht, kann dies erhebliche Konsequenzen haben.
Was bedeutet „unverzüglich“?
Der Begriff „unverzüglich“ ist nicht exakt definiert und hängt vom Einzelfall ab. Generell sollte die Meldung so früh wie möglich erfolgen, idealerweise noch am selben Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Eine Meldung am Abend, nachdem man den ganzen Tag gearbeitet hat, ist beispielsweise nicht ausreichend. Wurde die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise durch einen Unfall während der Arbeitszeit ausgelöst, ist eine sofortige Meldung unerlässlich. Bei plötzlicher Erkrankung in den frühen Morgenstunden reicht hingegen eine Meldung zu Beginn der Arbeitszeit, sofern der Arbeitsbeginn nicht vor dem üblichen Zeitpunkt liegt. Zweifel sollten immer im Sinne einer frühzeitigen Meldung aufgelöst werden.
Welche Kommunikationsmittel sind zulässig?
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Kommunikationsmittel vor. Sowohl eine telefonische als auch eine schriftliche Meldung per E-Mail sind ausreichend. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich und in den meisten Fällen auch nicht praktikabel. Wichtig ist die Dokumentation der Meldung. Im Falle einer telefonischen Meldung sollte man sich die Bestätigung des Arbeitgebers notieren oder schriftlich anfordern. Bei einer E-Mail dient die Empfangsbestätigung als Nachweis. Eine schriftliche Meldung per Post ist zwar möglich, jedoch aufgrund der längeren Bearbeitungszeit nicht empfehlenswert.
Welche Informationen müssen enthalten sein?
Die Krankmeldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name des Arbeitnehmers
- Grund der Erkrankung (optional, aber hilfreich)
- Voraussichtliche Dauer der Erkrankung (sofern absehbar)
- Kontaktdaten für Rückfragen
Eine detaillierte Schilderung der Erkrankung ist in der Regel nicht erforderlich.
Konsequenzen bei versäumter oder verspäteter Meldung:
Eine versäumte oder verspätete Krankmeldung kann für den Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen haben. Der Arbeitgeber kann dies als Vertrauensbruch werten und Abmahnungen aussprechen, im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung. Zudem besteht die Gefahr, dass der Lohn für die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht gezahlt wird, obwohl ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen würde. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Meldung liegt beim Arbeitnehmer.
Fazit:
Eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Krankmeldung ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern eine gesetzliche Pflicht. Eine frühzeitige Meldung schützt den Arbeitnehmer vor möglichen negativen Konsequenzen und sichert den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im Zweifel sollte man sich lieber einmal zu früh als zu spät melden. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, den Arbeitgeber oder gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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