Bin ich verpflichtet zu sagen, warum ich krank bin?

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Gesundheitliche Informationen sind grundsätzlich Ihre Privatsache. Arbeitgeber dürfen zwar nach Ihrer Arbeitsfähigkeit fragen, jedoch nicht nach der konkreten Erkrankung. Eine Aussage zur Arbeitsunfähigkeit genügt. Detaillierte Angaben sind freiwillig.

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Krankmeldung: Muss ich meinen Chef über die Details meiner Krankheit informieren?

Die Frage nach der Offenlegung von Krankheit im beruflichen Kontext beschäftigt viele Arbeitnehmer. Klar ist: Gesundheitliche Informationen sind grundsätzlich sensibel und genießen einen hohen Grad an Datenschutz. Aber was bedeutet das konkret im Falle einer Krankschreibung? Muss ich meinem Arbeitgeber detailliert erklären, warum ich arbeitsunfähig bin? Die kurze Antwort lautet: Nein, das müssen Sie nicht.

Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu prüfen. Sie dürfen also fragen, ob Sie arbeitsunfähig sind und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Dies dient dem Schutz des Unternehmens vor möglichen Risiken und der Sicherstellung des Arbeitsablaufs. Allerdings dürfen sie nicht nach der konkreten Erkrankung oder den Details Ihrer Krankheit fragen. Eine knappe Aussage wie “Ich bin aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig” genügt völlig.

Die detaillierte Beschreibung Ihrer Krankheit ist freiwillig. Die Preisgabe persönlicher Gesundheitsdaten ist ein Eingriff in Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche Offenlegung sollte gut überlegt sein und nur erfolgen, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Es besteht kein rechtlicher Zwang, über die Art und den Umfang Ihrer Erkrankung Auskunft zu geben.

Ausnahmen gibt es jedoch: In bestimmten Fällen kann die Offenlegung von Details notwendig sein, zum Beispiel bei meldepflichtigen Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz. Hier sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Diese Fälle sind jedoch explizit geregelt und betreffen in der Regel nur bestimmte, hochansteckende Krankheiten. Im Normalfall reicht die Information über die Arbeitsunfähigkeit vollkommen aus.

Konsequenzen bei Weigerung: Ein Arbeitgeber darf Sie nicht benachteiligen, nur weil Sie keine detaillierten Angaben zu Ihrer Erkrankung machen. Dies wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz und möglicherweise sogar ein Grund für eine Abmahnung oder Kündigungsschutzklage. Dokumentieren Sie daher alle relevanten Vorgänge, wie beispielsweise Anfragen Ihres Arbeitgebers und Ihre Antworten.

Im Zweifelsfall: Sollten Sie sich unsicher sein, welche Informationen Sie preisgeben müssen und welche nicht, sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt wenden. Diese können Sie rechtlich beraten und Ihre Rechte wahren. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Gesundheit hat Priorität.

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