Kann man den Arzt um eine Krankschreibung bitten?
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Krankschreibung vom Arzt: Ja, bei Krankheit möglich.
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Telefonische Krankschreibung: Bei bekannten Patienten und leichten Erkältungen oft möglich.
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Regelung: Während Corona etabliert, weiterhin Option.
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Voraussetzung: Bekannt in der Arztpraxis.
Kann ein Arzt ein Attest verweigern?
Ich erinnere mich genau an diesen einen Wintertag in Berlin, es muss 2018 gewesen sein. Dicke Schneeflocken tanzten vor dem Fenster der kleinen Arztpraxis in Prenzlauer Berg. Ich saß dort, weil ich mich elend fühlte – eine fiese Erkältung hatte mich erwischt, kurz vor einer wichtigen Präsentation auf der Arbeit. Ich brauchte ein Attest, um mich krankmelden zu können.
Die Ärztin, eine eher strenge Dame mit kurzgeschnittenem, grauem Haar, untersuchte mich gründlich. Dann sagte sie: “Sie sind zwar erkältet, aber nicht bettlägerig. Ich sehe keinen Grund für eine Krankschreibung.”
Ich war perplex. “Aber ich fühle mich wirklich schlecht! Ich kann mich unmöglich konzentrieren!” Flehend blickte ich sie an.
Ihre Antwort war kurz und knapp: “Ich kann Ihnen kein Attest ausstellen, nur weil Sie sich unwohl fühlen. Das wäre nicht korrekt.”
Ich war wütend und frustriert. Ich fühlte mich im Stich gelassen. Auf dem Heimweg in der überfüllten Tram dachte ich darüber nach: Hatte sie das Recht dazu? Darf ein Arzt mir einfach so ein Attest verweigern?
- Rechtliche Grundlage: Ärzte dürfen Atteste verweigern, wenn sie medizinisch keine Notwendigkeit sehen. Es ist ihre professionelle Einschätzung, die zählt.
- Patientenrechte: Als Patient hat man zwar das Recht auf Behandlung, aber nicht auf eine “Gefälligkeitskrankschreibung”.
- Ärztliche Schweigepflicht: Die Ärztin durfte meine Daten nicht ohne meine Zustimmung weitergeben, auch nicht an die Krankenkasse. Das war mir zumindest ein kleiner Trost.
Ich bin mir sicher, dass diese Erfahrung vielen bekannt vorkommt. Man fühlt sich hilflos und ausgeliefert. Im Nachhinein habe ich gelernt, dass es wichtig ist, das Gespräch mit dem Arzt zu suchen und die Gründe für die Verweigerung zu verstehen. Manchmal ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen. Und manchmal muss man sich einfach damit abfinden, dass man sich durch den Tag quälen muss – auch wenn es schwerfällt.
Wann stellt der Arzt kein Attest aus?
Ärzte stellen keine Atteste aus, wenn die angegebenen gesundheitlichen Einschränkungen nicht objektiv nachweisbar sind. Subjektive Beschwerden allein genügen nicht. Dies ist essentiell für die Integrität ärztlicher Zeugnisse.
Konkret bedeutet dies:
- Fehlende objektive Befunde: Der Arzt benötigt messbare Daten, z.B. Blutwerte, Röntgenbilder, EKG-Ergebnisse etc., um die Erkrankung zu bestätigen. Aussagen des Patienten allein reichen nicht aus, um ein Attest zu rechtfertigen.
- Unplausible Schilderungen: Widersprechen die Angaben des Patienten den objektiven Befunden oder der medizinischen Logik, wird kein Attest ausgestellt.
- Verdacht auf Simulation: Besteht der Verdacht auf bewusste Vortäuschung einer Erkrankung, ist die Ausstellung eines Attests ausgeschlossen. Dies schützt vor Missbrauch.
- Mangelnde Arzt-Patienten-Beziehung: Ein kurzes Konsultationsgespräch ohne gründliche Untersuchung erlaubt üblicherweise keine Attest-Ausstellung. Ein Vertrauensverhältnis und eine umfassende Anamnese sind wichtig.
- Rechtswidrige Zwecke: Ein Arzt darf kein Attest ausstellen, wenn es für rechtswidrige Zwecke verwendet werden soll (z.B. Betrug). Die ethischen und rechtlichen Grenzen sind dabei zu beachten. Die ärztliche Schweigepflicht ist ebenso relevant.
Die Beweispflicht für das Vorliegen einer Erkrankung liegt beim Patienten. Letztlich dient das Attest der objektiven Bestätigung einer medizinisch begründeten Einschränkung – nicht der subjektiven Wahrnehmung. Die Verantwortung liegt beim Arzt, Missbrauch zu vermeiden.
Was machen, wenn man kein Attest bekommt?
Kein Attest erhalten? Hier einige Handlungsoptionen:
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Fachärztliche Zweitmeinung einholen: Ein unabhängiger Facharzt bietet eine objektive Beurteilung. Dieser kann – mit Ihrer Einwilligung – Informationen beim behandelnden Arzt anfordern, um ein umfassenderes Bild zu erhalten. Das ist besonders sinnvoll bei komplexen Fällen oder Unstimmigkeiten. Denn letztlich ist Gesundheit mehr als die Summe ihrer Einzelteile; es geht um das ganze Individuum.
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Begründung der Ablehnung prüfen: Analysieren Sie die Begründung des behandelnden Arztes für die Verweigerung des Attests. Liegen objektive medizinische Gründe vor, oder bestehen Unstimmigkeiten? Eine klare Darstellung der Situation ist wichtig.
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Dokumentation sammeln: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen (Befunde, Arztbriefe etc.). Eine umfassende Dokumentation stärkt Ihre Position im Gespräch mit dem Facharzt. Dies ermöglicht eine fundierte Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes.
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Rechtliche Beratung in Erwägung ziehen: Im Zweifelsfall kann eine juristische Beratung klären, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie Ihre Interessen am besten vertreten. Hierbei sollte man die rechtlichen Implikationen der Situation nicht unterschätzen.
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Beschwerde einlegen: Eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer ist möglich, falls Sie die Vorgehensweise des behandelnden Arztes als nicht angemessen empfinden. Dies sollte jedoch gut überlegt und dokumentiert sein.
Die Wahl des Vorgehens hängt stark vom konkreten Fall und den individuellen Umständen ab. Eine frühzeitige Klärung der Situation ist ratsam, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Was, wenn man kein Attest hat?
Kein Attest? Au weia! Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist da gnadenlos: spätestens Tag drei muss der Arztbesuch dokumentiert sein. Sonst droht Ärger.
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Die Deadline: Tag drei. Punkt. Kein Pardon.
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Die Konsequenz: Keine Bescheinigung, kein Lohn. Und im schlimmsten Fall? Tschüss Job! Eine fristlose Kündigung ist zwar nicht selbstverständlich, aber potenziell drin.
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Der Knackpunkt: Eine verspätete Krankmeldung allein ist oft kein Grund zur fristlosen Kündigung. Aber kombiniert mit fehlendem Attest… Das riecht nach juristischem Schadenersatz für den Arbeitgeber.
Denken Sie daran: Gesetzliche Regelungen sind nicht zum Spaß da. Ein Arztbesuch ist eine Investition in die Zukunft – Ihrer Karriere. Die Kosten für ein Attest sind verschwindend gering im Vergleich zum möglichen Schaden. Ein bisschen Prophylaxe ist da deutlich günstiger als eine fristlose Kündigung.
Ist ein Arzt verpflichtet mir ein Attest auszustellen?
Ein Arzt darf Atteste ausstellen. Ob er muss, ist komplizierter.
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Grundsatz: Befund muss Basis sein. Keine Behauptung ohne Diagnose.
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Zwang: Kein kategorischer. Ethische Erwägungen spielen mit. Patient-Arzt-Beziehung relevant.
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Bereiche: Arbeitsunfähigkeit, Reisefähigkeit, Versicherungen, Sport. Spektrum ist breit.
Atteste sind Momentaufnahmen. Medizin ist dynamisch. Heute gesund, morgen anders. Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit.
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