Darf mein Arbeitgeber mich während meiner Krankheit kontaktieren?

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Auch im Krankheitsfall bleibt der Arbeitsvertrag bestehen. Eine Kontaktaufnahme des Arbeitgebers ist in dringenden Ausnahmefällen, etwa bei unaufschiebbaren Fragen, deren Beantwortung nur die erkrankte Person gewährleisten kann, zulässig.

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Darf mein Arbeitgeber mich während meiner Krankheit kontaktieren? Ein heikles Thema

Krankheit ist unangenehm, und der Wunsch nach Ruhe und Genesung steht in dieser Zeit an erster Stelle. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber sich meldet? Darf er das überhaupt? Diese Frage sorgt oft für Unsicherheit bei Arbeitnehmern. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten beider Seiten und hilft Ihnen, die Situation richtig einzuschätzen.

Der Grundsatz: Krank sein heißt, in Ruhe gelassen werden.

Grundsätzlich gilt: Während einer Krankheit sind Sie arbeitsunfähig. Der Sinn des Krankenscheins ist, dass Sie sich erholen können, ohne sich um berufliche Belange kümmern zu müssen. Ihr Arbeitgeber hat dieses Recht zu respektieren. Die Arbeitsunfähigkeit entbindet Sie von Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten.

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Der Arbeitsvertrag besteht auch während der Krankheit fort, und in dringenden Ausnahmefällen kann eine Kontaktaufnahme des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Diese Ausnahmefälle sind jedoch eng zu definieren und dürfen nicht zur Regel werden.

Wann ist eine Kontaktaufnahme des Arbeitgebers gerechtfertigt?

  • Unaufschiebbare Notfälle: Wenn es sich um ein Problem handelt, das unmittelbar gelöst werden muss und ohne Ihre Mitwirkung erhebliche Schäden für das Unternehmen entstehen würden, kann der Arbeitgeber Sie kontaktieren. Denken Sie dabei an einen schwerwiegenden Produktionsausfall, eine drohende Vertragsverletzung oder einen Sicherheitsvorfall.
  • Unentbehrliches Wissen: Wenn Sie über einzigartiges Wissen verfügen, das für die Bewältigung einer dringenden Situation unerlässlich ist und niemand sonst im Unternehmen dieses Wissen besitzt, kann eine Kontaktaufnahme gerechtfertigt sein. Es muss sich dabei um Informationen handeln, die nicht dokumentiert sind und nicht auf andere Weise beschafft werden können.
  • Organisatorische Fragen bei längerer Krankheit: Bei einer längeren Krankheitsdauer kann es legitim sein, dass der Arbeitgeber sich nach dem voraussichtlichen Rückkehrtermin erkundigt, um die Arbeitsplanung zu erleichtern. Auch hier sollte der Fokus jedoch auf dem Organisatorischen liegen und nicht auf der Ausübung von Druck.

Was gilt als unzumutbar?

  • Regelmäßige Nachfragen: Häufige Anrufe oder E-Mails, die über den Stand Ihrer Genesung hinausgehen und inhaltlich die Erledigung von Aufgaben während Ihrer Krankheit beinhalten, sind unzumutbar.
  • Druck zur vorzeitigen Rückkehr: Versuche des Arbeitgebers, Sie zur vorzeitigen Rückkehr an den Arbeitsplatz zu bewegen, sind in der Regel nicht zulässig. Die Entscheidung, ob Sie arbeitsfähig sind, trifft Ihr Arzt.
  • Aufgabenübertragung: Die Übertragung von Aufgaben auf Sie während Ihrer Krankheit ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es handelt sich um die oben genannten Ausnahmefälle.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Kommunizieren Sie offen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Krankheit und geben Sie eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Dauer.
  • Grenzen setzen: Machen Sie deutlich, dass Sie krank sind und sich erholen müssen. Erklären Sie freundlich, aber bestimmt, dass Sie während Ihrer Krankheit nur in dringenden Notfällen kontaktiert werden möchten.
  • Dokumentieren Sie die Kontaktaufnahmen: Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Inhalt der Gespräche, um im Streitfall Beweise zu haben.
  • Holen Sie sich Rat: Wenn Sie sich von Ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlen, suchen Sie das Gespräch mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Fazit:

Die Kontaktaufnahme des Arbeitgebers während der Krankheit ist ein sensibles Thema. Grundsätzlich haben Sie das Recht auf Ruhe und Genesung. Ausnahmen sind nur in dringenden Notfällen und bei unentbehrlichem Wissen gerechtfertigt. Achten Sie auf Ihre Rechte und setzen Sie klare Grenzen, um Ihre Gesundheit zu schützen und unnötigen Stress zu vermeiden. Denken Sie daran: Ihre Gesundheit hat Vorrang.