Wie hoch ist die Rückerstattung der ÖGK für Wahlärztinnen und Wahlärzte?

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Wahlärztliche Leistungen werden von der ÖGK zu 80% der Kosten erstattet, maximal jedoch in Höhe der tatsächlich angefallenen Ausgaben. Die Erstattung orientiert sich am fiktiven Aufwand bei Behandlung durch einen Kassenarzt. Differenzen zum vollen Rechnungsbetrag verbleiben beim Patienten.

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Wahlärzte und die ÖGK: So funktioniert die Rückerstattung

Der Gang zum Wahlarzt kann viele Gründe haben: kürzere Wartezeiten, die Möglichkeit, sich mehr Zeit für das Gespräch mit dem Arzt zu nehmen oder schlichtweg die Spezialisierung des Arztes. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) aus? Viele Patienten sind unsicher, welche Leistungen erstattet werden und in welcher Höhe. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Rückerstattung von Wahlärzten durch die ÖGK.

Grundsatz: Teilweise Kostenerstattung, keine volle Deckung

Entscheidend ist, dass die ÖGK die Kosten für wahlärztliche Behandlungen nicht vollständig übernimmt. Stattdessen erfolgt eine Teilrückerstattung. Diese beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Betrages, der für eine identische Leistung bei einem Kassenarzt angefallen wäre.

Die 80 Prozent-Regel und ihre Grenzen

Die 80 Prozent-Regel klingt einfach, hat aber einige wichtige Einschränkungen:

  • Deckelung nach tatsächlichen Kosten: Die Rückerstattung kann niemals höher sein als der tatsächlich vom Wahlarzt in Rechnung gestellte Betrag. Selbst wenn 80 Prozent des fiktiven Kassentarifs höher wären, erhalten Sie maximal den Betrag, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
  • Orientierung am Kassentarif: Die ÖGK orientiert sich bei der Berechnung der Rückerstattung an den Tarifen, die sie für die gleiche Leistung bei einem Vertragsarzt (Kassenarzt) zahlen würde. Wahlärzte können ihre Honorare frei festlegen, die in der Regel deutlich über den Kassentarifen liegen.
  • Differenz verbleibt beim Patienten: Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Honorar des Wahlarztes und der Rückerstattung der ÖGK muss der Patient selbst tragen.

Beispielrechnung zur Verdeutlichung:

Nehmen wir an, ein Wahlarzt verrechnet für eine Behandlung 150 Euro. Die ÖGK würde für die gleiche Behandlung bei einem Kassenarzt 80 Euro bezahlen. Die Rückerstattung durch die ÖGK beträgt dann 80 Prozent von 80 Euro, also 64 Euro. Der Patient trägt die Differenz von 86 Euro (150 Euro – 64 Euro) selbst.

Wie beantrage ich die Rückerstattung?

Um die Rückerstattung zu erhalten, reichen Sie die Originalrechnung des Wahlarztes bei der ÖGK ein. In der Regel können Sie dies entweder persönlich, per Post oder online über das Portal “Meine ÖGK” erledigen. Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle notwendigen Angaben enthält, wie z.B. Name des Patienten, Datum der Behandlung, Art der Leistung und den Rechnungsbetrag.

Worauf sollte man vor dem Wahlarztbesuch achten?

  • Kosteninformation: Erkundigen Sie sich vor der Behandlung beim Wahlarzt nach den voraussichtlichen Kosten. So können Sie besser einschätzen, welchen Betrag Sie selbst tragen müssen.
  • Zusatzversicherungen: Prüfen Sie, ob Ihre private Krankenversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, die von der ÖGK nicht gedeckt werden.
  • Leistungsangebot: Vergleichen Sie die Leistungen und Preise verschiedener Wahlärzte, um das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Fazit:

Die Inanspruchnahme eines Wahlarztes bietet viele Vorteile, geht aber auch mit höheren Kosten einher. Die ÖGK erstattet einen Teil der Kosten, orientiert sich dabei aber an den Kassentarifen. Informieren Sie sich vorab über die Kosten und die Höhe der möglichen Rückerstattung, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Durch eine gute Planung können Sie die Vorteile eines Wahlarztes nutzen und gleichzeitig die finanzielle Belastung minimieren.

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