Wie viel bekommt man von der Krankenkasse zurück als Wahlarzt?
Als Wahlarztpraxis legen wir unsere Honorare unabhängig fest. Patienten erhalten von ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung. Diese beläuft sich auf 80% des Betrags, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung abrechnen könnte. Die Differenz zwischen unserem Honorar und der Erstattung ist vom Patienten selbst zu tragen.
Wahlarztkosten und Krankenkassen-Erstattung: Was Patienten wissen müssen
In Österreich haben Patienten die Wahl: Sie können sich von einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt behandeln lassen. Während Vertragsärzte direkt mit den Krankenkassen abrechnen, stellt ein Wahlarzt dem Patienten eine Honorarnote. Dieser wiederum kann diese bei seiner Krankenkasse einreichen und erhält einen Teil des bezahlten Honorars zurückerstattet. Doch wie hoch ist diese Erstattung genau und was sollten Patienten beachten?
Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen hat. Das bedeutet, dass er seine Honorare selbst festlegen kann. Im Gegensatz zu einem Vertragsarzt, bei dem die Behandlung in der Regel direkt über die e-card abgerechnet wird, bezahlt der Patient beim Wahlarzt das Honorar zunächst selbst.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Nach der Behandlung beim Wahlarzt erhält der Patient eine Honorarnote. Diese muss zusammen mit einem Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse prüft die eingereichte Honorarnote und erstattet dem Patienten einen Teil des bezahlten Betrags.
Wie hoch ist die Erstattung durch die Krankenkasse?
Die Krankenkasse erstattet in der Regel 80 Prozent des Betrags, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung abrechnen könnte. Es handelt sich also nicht um 80 Prozent des tatsächlichen Wahlarzthonorars. Die Höhe der Erstattung orientiert sich am sogenannten Krankenkassentarif für Vertragsärzte.
Beispielrechnung:
Nehmen wir an, ein Wahlarzt verrechnet für eine bestimmte Behandlung 150 Euro. Ein Vertragsarzt würde für dieselbe Behandlung 100 Euro abrechnen. Die Krankenkasse erstattet dem Patienten dann 80 Prozent von 100 Euro, also 80 Euro. Die Differenz zwischen dem Wahlarzthonorar (150 Euro) und der Erstattung (80 Euro) – in diesem Fall 70 Euro – muss der Patient selbst tragen.
Worauf sollten Patienten achten?
- Vorab informieren: Erkundigen Sie sich vor der Behandlung beim Wahlarzt über die zu erwartenden Kosten und vergleichen Sie diese gegebenenfalls mit den Kosten bei einem Vertragsarzt.
- Kostenaufklärung: Fragen Sie den Wahlarzt nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Honorarnote.
- Kostenvoranschlag: Bei umfangreicheren Behandlungen kann ein Kostenvoranschlag hilfreich sein, um die finanzielle Belastung besser einschätzen zu können.
- Krankenkasse kontaktieren: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Erstattungssätze für die jeweilige Behandlung.
- Rechtzeitige Einreichung: Reichen Sie die Honorarnote und den Zahlungsnachweis so schnell wie möglich bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Zusatzversicherung: Wer die Differenz zwischen Wahlarzthonorar und Krankenkassen-Erstattung minimieren möchte, kann über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachdenken, die einen Teil der Wahlarztkosten übernimmt.
Fazit:
Die Behandlung beim Wahlarzt bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel die freie Arztwahl und oft kürzere Wartezeiten. Allerdings sollten sich Patienten bewusst sein, dass sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Durch sorgfältige Planung und Information kann man jedoch die finanzielle Belastung minimieren und von den Vorteilen der Wahlarztbehandlung profitieren.
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