Wie viel zahlt die Krankenkasse bei einem Wahlarzt?
Wahlärzte legen ihre Honorare selbst fest. Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten, in der Regel 80 % des Betrages, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten würde. Die tatsächliche Rückerstattung kann daher geringer ausfallen als die Wahlarzt-Rechnung. Es empfiehlt sich, vorab Kostenvoranschläge einzuholen.
Wahlarzt: Was zahlt die Krankenkasse wirklich?
Die Wahlfreiheit des Arztes ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Gesundheitssystems. Doch wer sich für einen Wahlarzt entscheidet, muss sich auch mit der Frage der Kosten auseinandersetzen. Denn im Gegensatz zu Kassenärzten, deren Honorare vertraglich geregelt sind, bestimmen Wahlärzte ihre Preise selbst. Wie hoch die Erstattung der Krankenkasse ausfällt, ist daher nicht pauschal zu beantworten und hängt von mehreren Faktoren ab.
Der Schlüssel: Das Kassentarif-Äquivalent
Die Krankenkasse erstattet nicht den vom Wahlarzt verrechneten Betrag, sondern einen Anteil des Kassentarif-Äquivalents. Das bedeutet: Die Kasse berechnet, wie viel ein Kassenarzt für die gleiche medizinische Leistung erhalten würde. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Erstattung. In der Regel erstattet die Krankenkasse 80% dieses Kassentarif-Äquivalents. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Prozentsatz je nach Krankenkasse und Versicherungsvariante leicht abweichen kann. Es lohnt sich daher, in den eigenen Versicherungsbedingungen nachzusehen.
Die Rechnung kann höher ausfallen:
Da Wahlärzte ihre Honorare frei festlegen können, liegt der tatsächlich verrechnete Preis oft deutlich über dem Kassentarif-Äquivalent. Die Differenz zwischen dem Wahlarzt-Honorar und dem erstatteten Anteil (80% des Kassentarif-Äquivalents) muss der Patient selbst tragen. Es kann also vorkommen, dass der Patient trotz der Erstattung durch die Krankenkasse einen erheblichen Eigenanteil zahlen muss.
Vorab informieren ist entscheidend:
Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es dringend ratsam, sich vor dem Arztbesuch über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Fordern Sie unbedingt einen Kostenvoranschlag an. Dieser sollte detailliert die einzelnen Leistungen und die jeweiligen Kosten auflisten. Vergleichen Sie gegebenenfalls mehrere Angebote. Auch ein Gespräch mit der Krankenkasse kann Klarheit über die voraussichtliche Erstattungshöhe schaffen. Achten Sie dabei darauf, die genaue Diagnose und die geplanten Leistungen zu nennen.
Zusätzliche Kosten:
Neben dem eigentlichen Arzt-Honorar können weitere Kosten anfallen, beispielsweise für Medikamente, Untersuchungen in externen Laboren oder spezielle medizinische Geräte. Auch diese Kosten werden nur teilweise von der Krankenkasse erstattet, und zwar nach den jeweiligen, geltenden Tarifen.
Fazit:
Die Wahl eines Wahlarztes bietet zwar mehr Flexibilität und oft kürzere Wartezeiten, aber sie kann mit höheren Kosten verbunden sein. Eine gründliche Vorabklärung der Kosten und die Einholung eines detaillierten Kostenvoranschlags sind daher unerlässlich, um finanzielle Risiken zu minimieren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Nur so kann man die Entscheidung für einen Wahlarzt fundiert treffen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen realistisch einschätzen.
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