Was bedeutet Wahlarzt und privat?
Privatärzte unterscheiden sich grundlegend von Wahlärzten: Während Wahlärzte noch teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden, sind die Kosten bei Privatärzten vollständig selbst zu tragen. Dies ermöglicht den Privatärzten eine flexiblere Behandlung, da sie nicht an die Gebührenordnungen der Krankenkassen gebunden sind.
Wahlarzt oder Privatarzt: Was ist der Unterschied?
In Österreichs Gesundheitssystem existieren neben den Kassenärzten zwei weitere Kategorien von Ärzten: Wahlärzte und Privatärzte. Die Unterscheidung ist für Patienten oft verwirrend, daher sollen die wichtigsten Unterschiede hier klar dargestellt werden. Die oft verwendete Bezeichnung “Privat” ist dabei nicht immer eindeutig und kann sowohl Wahlärzte als auch rein privatärztlich tätige Ärzte umfassen.
Wahlärzte: Ein Wahlarzt ist ein Vertragsarzt, der neben seiner Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKK) auch privatärztliche Leistungen anbietet. Er ist also gleichzeitig Kassenarzt und bietet zusätzliche, über die Kassenleistung hinausgehende, Behandlungen an. Diese zusätzlichen Leistungen werden vom Patienten privat bezahlt. Die Abrechnung der Kassenleistungen erfolgt nach den Vorgaben der Gebührensätze der jeweiligen Krankenkasse. Der Patient erhält also für die Kassenleistungen einen Teil der Kosten von seiner Krankenkasse erstattet, während die über die Kassenleistung hinausgehenden Leistungen selbst zu tragen sind. Die Vorteile für den Patienten liegen in der oft schnelleren Terminvergabe und einer umfassenderen Betreuung, da der Arzt nicht an strenge Vorgaben der Krankenkassen gebunden ist und mehr Zeit pro Patient einplanen kann. Der Nachteil ist, dass die Kosten für die über die Kassenleistung hinausgehenden Leistungen im Vergleich zu einem reinen Kassenarzt deutlich höher ausfallen.
Privatärzte: Ein Privatarzt hingegen ist kein Kassenarzt und betreibt seine Praxis ausschließlich privat. Alle Leistungen werden privat verrechnet und müssen vom Patienten vollständig selbst getragen werden. Der Privatarzt ist weder an die Gebührenordnung der Krankenkassen noch an deren Vorgaben bezüglich der Behandlungsdauer oder der angewendeten Methoden gebunden. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität und eine individuelle, auf den Patienten zugeschnittene Behandlung. Die Kosten sind in der Regel deutlich höher als bei Kassen- oder Wahlärzten. Für Privatärzte existieren verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, die von Honorarvereinbarungen bis hin zu individuellen Leistungspauschalen reichen.
Die entscheidenden Unterschiede im Überblick:
Merkmal | Wahlarzt | Privatarzt |
---|---|---|
Kassenvertrag | Ja, neben privater Tätigkeit | Nein |
Abrechnung | Teilweise Kassenleistung, teilweise privat | Vollständig privat |
Kosten | Teilweise von der Krankenkasse erstattet | Vollständig selbst zu tragen |
Flexibilität | Höher als bei Kassenärzten, aber geringer als bei Privatärzten | Höchst flexibel |
Terminvergabe | Oft kürzere Wartezeiten | Variiert je nach Arzt und Auslastung |
Fazit: Die Wahl zwischen Wahlarzt und Privatarzt hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation des Patienten ab. Wer Wert auf schnellere Termine und eine umfassendere Betreuung legt und die Kosten mitträgt, kann einen Wahlarzt wählen. Wer eine maximale Flexibilität und individuelle Behandlung wünscht und die Kosten vollständig selbst tragen kann, entscheidet sich für einen Privatarzt. Eine gründliche Abklärung der Kosten im Vorfeld ist in beiden Fällen unerlässlich.
#Arzt Honorar#Kein Vertrag#Wahlarzt PrivatKommentar zur Antwort:
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