Ist man mit 21 Jahren voll geschäftsfähig?
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also in der Regel mit 18 Jahren, erlangt man in Deutschland die volle Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet, dass man eigenständig Verträge abschließen und somit rechtlich bindende Verpflichtungen eingehen kann. Die elterliche Sorge entfällt, und man ist für seine Handlungen voll verantwortlich.
Geschäftsfähigkeit mit 21: Mehr als nur ein Gefühl von Freiheit?
Mit 18 Jahren feiern viele junge Menschen einen wichtigen Meilenstein: die Volljährigkeit. Sie dürfen wählen, Auto fahren und vor allem: Verträge abschließen. Das bedeutet, sie gelten rechtlich als voll geschäftsfähig. Aber was, wenn man 21 ist? Ändert sich dann noch etwas an der Geschäftsfähigkeit? Die Antwort ist ein klares Nein.
Die Geschäftsfähigkeit ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 2 BGB definiert klar, dass die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Ab diesem Zeitpunkt gilt man als voll geschäftsfähig, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor, wie z.B. eine gerichtlich festgestellte Betreuung aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung.
Das bedeutet, dass man mit 21 Jahren keine “extra” Geschäftsfähigkeit erlangt. Die mit 18 Jahren erworbene volle Geschäftsfähigkeit bleibt bestehen, solange keine Umstände vorliegen, die diese einschränken. Es gibt also keinen Unterschied in den Rechten und Pflichten, die sich aus der Geschäftsfähigkeit ergeben, zwischen einem 18-Jährigen und einem 21-Jährigen.
Warum wird die Frage dennoch gestellt?
Die Annahme, dass sich mit 21 Jahren etwas an der Geschäftsfähigkeit ändert, kann auf verschiedenen Missverständnissen beruhen:
- Psychologische Reife: Oftmals wird die psychologische Reife mit der rechtlichen Geschäftsfähigkeit verwechselt. Während ein 18-Jähriger rechtlich in der Lage ist, Verträge abzuschließen, mag er oder sie noch nicht die Lebenserfahrung besitzen, um alle Konsequenzen zu überblicken. Mit 21 Jahren hat man in der Regel mehr Lebenserfahrung gesammelt, was zu überlegteren Entscheidungen führen kann. Dies ändert aber nichts an der rechtlichen Geschäftsfähigkeit.
- Gesellschaftliche Erwartungen: Manche vermuten, dass mit 21 Jahren höhere gesellschaftliche Erwartungen einhergehen. Dies mag zwar stimmen, hat aber keinen Einfluss auf die rechtliche Geschäftsfähigkeit.
- Missverständnisse im Kontext spezifischer Verträge: Es gibt bestimmte Verträge, die aufgrund von internen Richtlinien von Unternehmen erst ab einem bestimmten Alter abgeschlossen werden können. Beispielsweise kann eine Bank die Vergabe eines Kredits an bestimmte Bedingungen knüpfen, die über die bloße Volljährigkeit hinausgehen. Dies ist aber eine interne Entscheidung des Unternehmens und keine gesetzliche Regelung zur Geschäftsfähigkeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die Volljährigkeit und damit die volle Geschäftsfähigkeit werden in Deutschland mit 18 Jahren erlangt. Mit 21 Jahren ändert sich an dieser rechtlichen Tatsache nichts. Die gewonnene Lebenserfahrung kann zwar zu umsichtigeren Entscheidungen führen, beeinflusst aber nicht die rechtliche Fähigkeit, Verträge abzuschließen und bindende Verpflichtungen einzugehen. Es ist wichtig, sich dieser Unterscheidung bewusst zu sein und sich im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen, bevor man wichtige Verträge abschließt.
#Geschäft #Recht #VolljährigKommentar zur Antwort:
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