Was versteht man unter Ausgleichsanspruch?

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Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist eine Vergütung, die er bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erhält. Er kompensiert den Handelsvertreter für die Vorteile, die seine Tätigkeit dem Unternehmer gebracht hat, insbesondere die Schaffung eines Kundenstamms (§ 89b HGB). Ziel ist es, den Handelsvertreter für den dauerhaften Mehrwert zu entschädigen, den er dem Unternehmen hinterlässt.
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Okay, lass uns das mal aus meiner Sicht betrachten, ja? Der Ausgleichsanspruch... puh, ein Thema, das für Handelsvertreter echt wichtig ist. Also, was ist das eigentlich?

Im Grunde genommen, ist das eine Art Abfindung, die du als Handelsvertreter bekommst, wenn dein Vertrag endet. Denk mal drüber nach: Du hast jahrelang für eine Firma geschuftet, Kunden akquiriert, einen ganzen Stamm aufgebaut. Was passiert dann, wenn der Vertrag ausläuft? Gehst du leer aus? Eben nicht! Der Ausgleichsanspruch sorgt dafür, dass du für all die Arbeit, die du reingesteckt hast, entschädigt wirst.

Das Gesetz – Paragraph 89b im Handelsgesetzbuch, falls es jemand genau wissen will – sagt, dass du für die Vorteile entschädigt werden sollst, die du dem Unternehmen gebracht hast. Und das ist ja logisch, oder? Stellen wir uns vor, du hast für einen Softwareanbieter gearbeitet und in deiner Region ein riesiges Netzwerk aufgebaut. Diese Kunden bleiben doch auch nach deinem Ausscheiden dem Unternehmen erhalten! Also, verdienst du da nicht auch noch etwas dafür?

Ich erinnere mich an einen Freund, der war jahrelang für einen Hersteller von Baumaschinen unterwegs. Der hat ganze Bauunternehmen als Kunden gewonnen. Und dann, von heute auf morgen, wurde ihm gekündigt. Er war total am Boden zerstört. Aber dank des Ausgleichsanspruchs konnte er wenigstens einen Teil seiner "Investition", sozusagen, wieder rausholen. Ich glaube, er hat damit sogar einen Teil seines neuen Unternehmens finanziert.

Das Ziel ist also, dich als Handelsvertreter für den Mehrwert zu entschädigen, den du dem Unternehmen dauerhaft hinterlässt. Und das finde ich gut so. Denn ohne diese Regelung wären viele Handelsvertreter doch ziemlich aufgeschmissen, oder? Ist doch so.