Wie läuft die Krankmeldung ab 2024?
Krankmeldung ab 2024: Änderungen und Neuerungen
Ab dem 1. Januar 2024 treten in Deutschland Änderungen bei der Krankmeldung in Kraft. Diese sollen die Qualität der Krankschreibung verbessern und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Telefonische Krankschreibung bleibt begrenzt
Die telefonische Krankschreibung bleibt auch ab 2024 grundsätzlich möglich, ist aber weiterhin auf maximal fünf Kalendertage beschränkt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um dieselbe oder verschiedene Krankheiten handelt.
Ausnahmen von der telefonischen Krankschreibung
Eine Ausnahme von der Begrenzung auf fünf Telefontermine besteht, wenn der Patient zuvor persönlich von einem Arzt untersucht wurde. In diesem Fall kann die Krankschreibung auch telefonisch für weitere Tage erfolgen.
Zusätzliche Tage erfordern in der Regel einen Arztbesuch
Benötigen Arbeitnehmer eine Krankschreibung für mehr als fünf Tage, ist in der Regel ein persönlicher Arztbesuch erforderlich. Dies gilt auch für Folgeerkrankungen, die innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Krankmeldung auftreten.
Neue elektronische Krankschreibung (eAU)
Ab Juli 2024 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Sie soll die bisherige Papierbescheinigung ablösen und die Prozesse rund um die Krankmeldung vereinfachen. Patienten erhalten dann einen QR-Code, mit dem sie ihre eAU selbst ausdrucken oder an den Arbeitgeber weiterleiten können.
Vorteile der eAU
- Keine Wartezeiten mehr beim Arzt
- Schnelle und sichere Übermittlung an den Arbeitgeber
- Reduzierter Verwaltungsaufwand
- Fälschungssicher
Ausnahmen von der eAU
Für Patienten, die keinen Zugang zum Internet haben oder die erforderliche Ausstattung nicht besitzen, bleibt die Ausstellung einer Papierbescheinigung möglich.
Fazit
Die Änderungen bei der Krankmeldung ab 2024 sollen die Qualität der Krankschreibung verbessern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Patienten sollten beachten, dass die telefonische Krankschreibung weiterhin auf fünf Tage begrenzt ist und für längere Krankschreibungen in der Regel ein Arztbesuch erforderlich ist. Ab Juli 2024 wird außerdem die elektronische Krankschreibung eingeführt, die die Prozesse rund um die Krankmeldung weiter vereinfachen wird.
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