Wie viele Tage kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?
Eine telefonische Krankschreibung ermöglicht es, sich bei leichteren Erkrankungen unkompliziert bis zu fünf Tage arbeitsunfähig zu melden. Dieses Angebot gilt nicht nur für eigene Erkrankungen, sondern auch für Eltern, die aufgrund eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen, um es zu betreuen.
Telefonische Krankschreibung: Dauer und Voraussetzungen
Die telefonische Krankschreibung bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, sich bei kurzfristiger Erkrankung arbeitsunfähig zu melden. Doch wie lange ist eine solche telefonische Meldung überhaupt gültig? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt.
Die gängige Praxis: Bis zu drei Tage
Während oft die Aussage kursiert, man könne sich bis zu fünf Tage telefonisch krankschreiben lassen, ist dies nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die gesetzliche Grundlage für die Krankschreibung liegt im § 5 des Bundesmantelvertrages Ärzte/Krankenkassen (BMV-Ärzte/KK). Dieser regelt jedoch nicht explizit die Dauer einer telefonischen Krankschreibung. In der Praxis hat sich daher eine gängige Regelung etabliert: Eine telefonische Krankmeldung ist in der Regel für maximal drei Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss in der Regel ein persönlicher Besuch beim Arzt erfolgen, um die Arbeitsunfähigkeit weiter bestätigen zu lassen.
Ausnahmen und regionale Unterschiede:
Es gibt jedoch Ausnahmen und regionale Unterschiede. Die Dauer der telefonischen Krankschreibung kann abhängig sein von:
- Der Schwere der Erkrankung: Bei schweren Erkrankungen ist ein persönlicher Arztbesuch meist unumgänglich, selbst wenn die Erkrankung nur kurz andauert.
- Dem Vertrauensverhältnis zum Arzt: Ärzte können im Einzelfall, beispielsweise bei langjährigen Patienten mit bekannter Krankengeschichte, auch eine längere telefonische Krankschreibung aussprechen.
- Den Praxisrichtlinien: Einzelne Arztpraxen können eigene Richtlinien haben, die von der gängigen Praxis abweichen.
- Dem Einzelfall: Im Zweifel entscheidet der behandelnde Arzt über die Dauer der telefonischen Krankschreibung.
Kinderbetreuung:
Für die Betreuung kranker Kinder gilt eine ähnliche Regelung. Auch hier ist die telefonische Krankschreibung in der Regel auf maximal drei Tage begrenzt. Eine längere Betreuung des Kindes erfordert in der Regel einen ärztlichen Nachweis der Erkrankung des Kindes. Die Dauer der Freistellung von der Arbeit aufgrund der Kinderbetreuung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten und den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes.
Wichtig: Eine telefonische Krankschreibung sollte immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Dieser kann zusätzliche Nachweise fordern, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen. Die bloße telefonische Mitteilung ist lediglich die erste Information und ersetzt nicht die spätere ärztliche Bescheinigung.
Fazit:
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung ist nicht gesetzlich eindeutig geregelt und variiert. Drei Tage gelten jedoch als übliche Praxis. Eine längere Krankschreibung erfordert in der Regel einen persönlichen Arztbesuch. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber abzustimmen, um Missverständnisse zu vermeiden.
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