Wie meldet man sich richtig krank beim Arbeitgeber?
Unverzügliche Krankmeldung ist Pflicht, idealerweise noch vor Dienstbeginn. Telefon oder E-Mail gewährleisten zuverlässige Benachrichtigung des Arbeitgebers. Spätere schriftliche Bestätigung, etwa durch ärztliches Attest, ist üblicherweise erforderlich, Details klären sich im individuellen Arbeitsverhältnis.
Krankmeldung am Arbeitsplatz: So machen Sie es richtig
Krank im Bett liegen und gleichzeitig die Sorgen um den Job im Kopf – ein unangenehmes Gefühl. Doch eine korrekte Krankmeldung ist nicht nur aus Höflichkeit, sondern auch aus rechtlicher Sicht unerlässlich. Wie Sie dies am besten bewerkstelligen und welche Punkte zu beachten sind, erklären wir im Folgenden.
Die unverzügliche Meldung – der wichtigste Schritt:
Zögern Sie nicht! Eine unverzügliche Krankmeldung ist Ihre wichtigste Pflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. “Unverzüglich” bedeutet in der Regel noch vor Arbeitsbeginn. Falls Sie morgens erwachen und feststellen, dass Sie arbeitsunfähig sind, sollten Sie Ihren Chef so früh wie möglich informieren. Eine Nachricht in den frühen Morgenstunden ist deutlich besser als eine Mittagsmeldung. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein und ermöglicht dem Arbeitgeber eine reibungslose Organisation.
Welche Kommunikationswege eignen sich am besten?
Am schnellsten und zuverlässigsten erreichen Sie Ihren Arbeitgeber meist per Telefon. Ein persönliches Gespräch ermöglicht ein direktes Klären von offenen Fragen und vermittelt oft ein höheres Maß an Verständnis. Eine E-Mail ist eine akzeptable Alternative, sollte aber nur dann verwendet werden, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Arbeitgeber die E-Mail zeitnah abrufen kann. Eine SMS ist im professionellen Kontext eher ungeeignet.
Was sollte in der Krankmeldung enthalten sein?
Unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg sollten folgende Informationen unbedingt in Ihrer Meldung enthalten sein:
- Ihr Name: Selbstverständlich.
- Ihre Abteilung/Position: Hilft bei der schnellen Zuordnung.
- Der Grund der Arbeitsunfähigkeit (optional): Eine kurze und allgemeine Angabe (z.B. “Erkältung”, “Grippe”) reicht in der Regel aus. Detaillierte medizinische Informationen sind nicht notwendig.
- Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Eine Schätzung ist ausreichend. Änderungen können später mitgeteilt werden.
- Ihre Erreichbarkeit: Geben Sie an, wie und wann Sie erreichbar sind, falls notwendig.
Die schriftliche Bestätigung – das ärztliche Attest:
Die meisten Arbeitgeber verlangen eine schriftliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Die Frist hierfür variiert je nach Unternehmen und Arbeitsvertrag. In der Regel liegt diese zwischen drei und sieben Tagen. Informieren Sie sich unbedingt über die Regelungen in Ihrem Betrieb. Wichtig: Ein einfaches “Ich bin krank”-Attest reicht oft nicht aus. Ein vollständiges Attest mit Diagnose und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel erforderlich.
Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag:
Die oben genannten Punkte sind allgemeine Richtlinien. Ihr Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung Ihres Unternehmens können spezifische Regelungen zur Krankmeldung enthalten. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig durch, um sich über die genauen Vorgaben zu informieren. Im Zweifel klären Sie Unklarheiten frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung.
Fazit:
Eine korrekte und zeitnahe Krankmeldung ist entscheidend für ein reibungsloses Arbeitsverhältnis. Vermeiden Sie unnötige Unsicherheiten und beachten Sie die individuellen Regelungen Ihres Unternehmens. Eine offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber trägt zu einem vertrauensvollen Umgang bei.
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