Was tun, wenn man vergessen hat, sich krank zu melden?

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Unentschuldigt gefehlt? Holen Sie schnellstmöglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Die rechtzeitige Vorlage, spätestens am vierten Krankheitstag, ist unerlässlich, um arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Information des Arbeitgebers ist empfehlenswert.

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Krank gemeldet vergessen? So handeln Sie richtig!

Die meisten Arbeitnehmer kennen das mulmige Gefühl: Man wacht morgens auf, fühlt sich elend und vergisst in der Hektik des Moments, seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die Folge: Ein unentschuldigt versäumter Arbeitstag. Panik ist jedoch fehl am Platz. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich der entstandene Schaden minimieren.

Sofortmaßnahmen:

Das Wichtigste ist schnelles Handeln. Sobald Sie sich wieder etwas besser fühlen und dazu in der Lage sind, kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber. Entschuldigen Sie sich für das Versehen und erklären Sie die Situation kurz und prägnant. Vermeiden Sie Ausflüchte und konzentrieren Sie sich auf die Lösung des Problems. Ein einfacher Anruf ist meist ausreichend, um die erste Eile zu nehmen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU):

Der nächste Schritt ist der Besuch eines Arztes. Dieser stellt Ihnen die benötigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese ist der offizielle Nachweis Ihrer Erkrankung und schützt Sie vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wichtig: Die AU muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Verspätungen können zu Problemen führen. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber über die genauen Fristen und den bevorzugten Übermittlungsweg (persönlich, per Post, per Mail – Scan der AU). Bei elektronischer Übermittlung achten Sie auf die sichere und verschlüsselte Übertragung, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Mögliche Konsequenzen und deren Vermeidung:

Ein unentschuldigt versäumter Arbeitstag kann je nach Betriebsvereinbarung und dem Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber verschiedene Konsequenzen haben. Von einer Verwarnung bis hin zu einer Kündigung ist alles denkbar. Eine frühzeitige und ehrliche Kommunikation minimiert das Risiko. Betonen Sie Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Bedauern über den vergessenen Anruf. Die rechtzeitige Vorlage der AU ist essentiell.

Präventive Maßnahmen für die Zukunft:

Um zukünftige Vergesslichkeiten zu vermeiden, können Sie präventive Maßnahmen ergreifen:

  • Erinnerungsfunktion: Nutzen Sie die Erinnerungsfunktion Ihres Smartphones oder Computers, um sich an die Meldung zu erinnern.
  • Standardisierte Nachricht: Formulieren Sie im Vorfeld eine kurze E-Mail oder SMS, die Sie bei Bedarf nur noch versenden müssen.
  • Notrufkontakt: Vereinbaren Sie mit einem Familienmitglied oder Freund, dass diese Person Sie anruft, falls Sie sich nicht melden.

Fazit:

Ein vergessener Krankheitsmeldung ist ärgerlich, muss aber nicht zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Schnelles Handeln, ehrliche Kommunikation und die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind die Schlüssel zur Schadensbegrenzung. Proaktive Maßnahmen können zukünftige Vorfälle vermeiden. Im Zweifelsfall ist eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung immer empfehlenswert.

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