Wie lange kann ich mich krankmelden ohne Attest?

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Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist gesetzlich geregelt. Nach drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer ärztliches Attest mit voraussichtlicher Dauer vorlegen. Die Frist dafür ist der darauffolgende Arbeitstag.
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Wie lange kann ich mich krankmelden ohne Attest?

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Diese Frist gilt für jeden einzelnen Krankheitsfall.

Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests

Nach drei Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen, das die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Die Frist für die Vorlage des Attests ist der darauffolgende Arbeitstag.

Ausnahmen von der Attestpflicht

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber von der Vorlage eines Attests absehen, wenn der Arbeitnehmer:

  • Nur wenige Tage krank ist (z. B. ein bis zwei Tage)
  • Der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anderweitig glaubhaft nachweisen kann (z. B. durch Zeugenaussagen)
  • Eine offensichtliche, leicht erkennbare Erkrankung vorliegt (z. B. Grippe mit hohem Fieber)

Folgen der verspäteten Attestvorlage

Reicht der Arbeitnehmer das ärztliche Attest nicht fristgerecht ein, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für die Zeit nach Ablauf der dreitägigen Frist verweigern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, dass er die Frist unverschuldet versäumt hat.

Besonderheiten bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehrmals erkrankt, kann der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Krankheitsfall ein ärztliches Attest verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht auf eine vorgetäuschte oder nicht ausreichende Arbeitsunfähigkeit besteht.

Zusammenfassung

  • Nach drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Die Frist für die Vorlage des Attests ist der darauffolgende Arbeitstag.
  • In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber von der Attestpflicht absehen.
  • Wird das Attest nicht fristgerecht eingereicht, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.
  • Bei wiederholten Arbeitsunfähigkeiten kann der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Krankheitsfall ein Attest verlangen.
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