Wie bekomme ich Krankengeld nach 6 Wochen?

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Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung springt die Krankenkasse ein. Ab dem 43. Krankheitstag erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld, eine finanzielle Unterstützung, die allerdings unter dem bisherigen Nettoverdienst liegt. Diese Leistung sichert zumindest einen Teil des Einkommens während der längeren Erkrankung.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema Krankengeld nach 6 Wochen umfassend behandelt und sich von anderen Inhalten abheben soll:

Krankengeld nach 6 Wochen: Ihr Wegweiser zur finanziellen Absicherung

Die Nachricht ist eingetroffen: Sie sind länger krankgeschrieben. Nach den ersten Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber stellt sich die Frage: Wie geht es finanziell weiter? Keine Sorge, das deutsche Sozialsystem bietet mit dem Krankengeld eine wichtige Stütze. Dieser Artikel erklärt, was Sie nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung wissen müssen.

Die Lohnfortzahlung endet – was nun?

In Deutschland haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – in der Regel für sechs Wochen. Sind Sie länger krank, endet diese Zahlung. An ihre Stelle tritt das Krankengeld, eine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

  • Pflichtversicherte: Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld.
  • Freiwillig Versicherte: Auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte können Anspruch haben, sofern sie den Anspruch nicht ausgeschlossen haben.
  • Achtung: Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie haben eine spezielle Krankengeldversicherung abgeschlossen.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent Ihres Nettoverdienstes. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die genaue Höhe hängt von Ihrem individuellen Verdienst ab.

Wie beantrage ich Krankengeld?

  1. Arztbesuch: Gehen Sie weiterhin regelmäßig zu Ihrem Arzt und lassen Sie sich krankschreiben. Die Krankschreibung ist die Grundlage für den Bezug von Krankengeld.
  2. Krankmeldung an die Krankenkasse: Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung (Krankschreibung) unverzüglich bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Krankenkassen bieten dafür Online-Portale oder Apps an.
  3. Auskunftsbogen der Krankenkasse: Ihre Krankenkasse wird Ihnen einen Auskunftsbogen zusenden. Füllen Sie diesen sorgfältig aus und reichen Sie ihn zusammen mit den angeforderten Unterlagen (z.B. Gehaltsabrechnung) ein.
  4. Arbeitgeber informieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit und den Bezug von Krankengeld.

Wichtig zu wissen:

  • Nahtloser Übergang: Achten Sie darauf, dass die Krankschreibung lückenlos ist, um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu gefährden.
  • Dauer des Krankengeldbezugs: Krankengeld wird maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
  • Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, aktiv an Ihrer Genesung mitzuwirken und gegebenenfalls an Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilzunehmen.
  • Hinzuverdienst: Ein Hinzuverdienst während des Krankengeldbezugs ist grundsätzlich möglich, muss aber der Krankenkasse gemeldet werden und kann Auswirkungen auf die Höhe des Krankengelds haben.

Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

Wenn Sie nach 78 Wochen weiterhin arbeitsunfähig sind, gibt es verschiedene Optionen:

  • Erwerbsminderungsrente: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
  • Arbeitslosengeld: Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie Arbeitslosengeld beantragen.
  • Sozialhilfe: Wenn keine anderen Leistungen in Frage kommen, können Sie Sozialhilfe beantragen.

Fazit

Das Krankengeld ist eine wichtige soziale Leistung, die Ihnen in Zeiten längerer Krankheit finanzielle Sicherheit bietet. Informieren Sie sich rechtzeitig, stellen Sie die notwendigen Anträge und nehmen Sie Ihre Mitwirkungspflichten ernst, um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel allgemeine Informationen enthält und keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Krankenkasse oder einen Rechtsberater.

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