Welche Tage zählen bei 6 Wochen krank?
Bei sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit erhält man 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung. Die Frist startet am Tag nach Krankheitsbeginn und umfasst somit alle Tage, einschließlich Wochenenden und Feiertage, innerhalb dieser 42-tägigen Periode. Die Zahlung deckt die gesamte Dauer der sechs Wochen ab.
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Zählen wirklich alle Tage bei 6 Wochen Krankschreibung?
Die Vorstellung, krankheitsbedingt auszufallen, ist für die meisten Arbeitnehmer unangenehm. Neben gesundheitlichen Sorgen kommt oft die Frage auf: Wie lange wird mein Gehalt weitergezahlt? In Deutschland ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich geregelt. Doch was bedeutet das konkret, wenn man beispielsweise sechs Wochen krankgeschrieben ist? Zählen hier wirklich alle Tage?
Die 6-Wochen-Frist: Eine klare Regelung, aber mit Feinheiten
Die gute Nachricht vorweg: Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, hat in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese beträgt 100% des regulären Gehalts und wird für die Dauer von maximal sechs Wochen (42 Kalendertagen) gewährt.
Der Knackpunkt: Kalendertage vs. Arbeitstage
Entscheidend ist, dass es sich bei den sechs Wochen um einen Zeitraum von 42 Kalendertagen handelt. Das bedeutet:
- Der Zählbeginn: Die Frist beginnt am Tag nach dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Wenn Sie also am Montag krank werden, beginnt die Zählung am Dienstag.
- Alle Tage zählen: Innerhalb dieser 42-Tage-Frist werden alle Tage berücksichtigt – unabhängig davon, ob es sich um Werktage, Wochenenden oder Feiertage handelt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Nehmen wir an, Sie werden am 1. eines Monats krankgeschrieben. Die 6-Wochen-Frist beginnt am 2. des Monats. Sie endet somit 42 Tage später, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum Wochenenden oder Feiertage liegen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für diesen gesamten Zeitraum das volle Gehalt zu zahlen (vorausgesetzt, Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung).
Wichtig zu wissen:
- Wiederholte Erkrankungen: Wenn Sie innerhalb eines Jahres aufgrund derselben Krankheit erneut ausfallen, kann es sein, dass die Entgeltfortzahlung nicht erneut für volle sechs Wochen gewährt wird. Hier greifen spezielle Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
- Längere Krankheit: Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dieses ist jedoch geringer als das reguläre Gehalt.
- Arbeitsrechtliche Beratung: Bei Unklarheiten oder Problemen mit der Entgeltfortzahlung empfiehlt es sich, eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Fazit: Planungssicherheit dank klarer Regelung
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bietet Arbeitnehmern eine wichtige finanzielle Sicherheit. Die Regelung, dass alle Kalendertage bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist berücksichtigt werden, schafft Klarheit und Planungssicherheit. Trotzdem ist es ratsam, sich im Zweifelsfall individuell beraten zu lassen, um alle Ansprüche geltend machen zu können.
#6 Wochen#Arbeitszeit#KrankheitstageKommentar zur Antwort:
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