Welche Augen kann man nicht Lasern?
Welche Augen sind nicht für eine Laserbehandlung geeignet?
Die Laserbehandlung der Augen, insbesondere die LASIK, ist eine beliebte Methode zur Korrektur von Fehlsichtigkeit. Doch nicht jedes Auge ist für diesen Eingriff geeignet. Eine erfolgreiche Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vor der Operation sorgfältig geprüft werden müssen. Eine pauschale Aussage, welche Augen niemals gelasert werden können, ist jedoch irreführend, da die individuelle Beurteilung im Vordergrund steht. Vielmehr gibt es eine Reihe von Kriterien, die eine Laserbehandlung kontraindizieren oder zumindest kritisch hinterfragen lassen.
1. Instabile Sehwerte: Schwankende Dioptrienwerte sind ein klares Ausschlusskriterium. Das bedeutet, dass sich die Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus) in den letzten Jahren deutlich verändert hat oder noch im Veränderungsprozess ist. Eine stabile Sehstärke ist unabdingbar für ein präzises und nachhaltiges Ergebnis. Jugendliche, deren Sehstärke sich noch entwickelt, sind in der Regel nicht geeignet.
2. Erkrankungen der Hornhaut: Eine gesunde Hornhaut ist essentiell. Erkrankungen wie Keratokonus (Veränderung der Hornhautform), degenerative Hornhautveränderungen, narbige Veränderungen nach Verletzungen oder Infektionen sowie eine zu dünne Hornhaut (Hornhautdickenmessung ist entscheidend) machen eine Laserbehandlung oft unmöglich oder riskant. Eine dünne Hornhaut kann nach der Operation zu einem Ektasie (Vorwölbung) führen, was zu erheblichen Sehverschlechterungen führt.
3. Andere Augenerkrankungen: Verschiedene Augenerkrankungen können eine Laserbehandlung ausschließen oder erschweren. Dazu gehören beispielsweise:
- Glaukom: Ein erhöhter Augeninnendruck kann durch die Operation negativ beeinflusst werden.
- Diabetische Retinopathie: Eine Schädigung der Netzhaut durch Diabetes mellitus kann die Risiken der Operation erhöhen.
- Autoimmunerkrankungen: Bei bestimmten Autoimmunerkrankungen besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen.
- Schwangerschaft und Stillzeit: In diesen Phasen ist eine Laserbehandlung in der Regel nicht empfehlenswert.
- Aktive Infektionen der Augen: Eine bestehende Augeninfektion muss vor der Operation ausheilen.
4. Systemische Erkrankungen: Auch bestimmte allgemeine Erkrankungen können die Eignung für eine Laserbehandlung beeinflussen. Eine ausführliche Anamneseerhebung durch den Augenarzt ist daher unerlässlich.
5. Unrealistische Erwartungen: Nicht jede Fehlsichtigkeit kann durch eine Laserbehandlung vollständig korrigiert werden. Eine realistische Erwartungshaltung des Patienten ist ebenso wichtig wie die medizinische Eignung.
Fazit: Die Entscheidung, ob eine Laserbehandlung der Augen möglich und sinnvoll ist, trifft ausschließlich der Augenarzt nach einer gründlichen Untersuchung. Die oben genannten Punkte sind wichtige Kriterien, aber nicht abschließend. Nur eine individuelle Beratung und Diagnostik kann Aufschluss über die Eignung für eine Laserbehandlung geben und alternative Korrekturmethoden, wie z.B. die Implantation von Linsen, in Erwägung ziehen. Es ist wichtig, sich von einem erfahrenen Augenarzt beraten zu lassen und die Risiken und Vorteile abzuwägen.
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