Was muss der Arbeitnehmer bei Krankheit tun?
Was der Arbeitnehmer bei Krankheit tun muss
Krankheit am Arbeitsplatz ist ein unbequemer, aber leider häufig vorkommender Faktor. Schnelles und korrektes Handeln ist hier entscheidend, um sowohl die eigenen Rechte als auch die des Arbeitgebers zu wahren und eine möglichst reibungslose Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Sofortiges Handeln ist gefragt:
So schnell wie möglich nach dem Auftreten der Krankheit ist es unerlässlich, den Arbeitgeber über die Erkrankung zu informieren. Dies geschieht am besten schriftlich per E-Mail oder – wenn möglich – per Telefon. Die genaue Vorgehensweise ist in vielen Arbeitsverträgen oder in internen Regelwerken geregelt. Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informieren. Wichtig ist dabei, die Pflicht zur Wahrung von Vertraulichkeit einzuhalten.
Arztbesuch und Krankschreibung:
Nach der Information des Arbeitgebers sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Der Arzt stellt die ärztliche Bescheinigung, die sogenannte Krankschreibung, aus. Diese ist zwingend erforderlich, um die Krankheit zu belegen. Die Krankschreibung ist der Nachweis für den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer krank ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann. Die ärztliche Bescheinigung sollte unbedingt aufbewahrt werden.
Wichtige Punkte zur Beachtung:
- Fristgerechte Information: Die Information des Arbeitgebers muss zeitnah erfolgen. Je nach Unternehmenskultur und Arbeitsvertrag kann es unterschiedliche Vorgaben geben.
- Krankenversicherung: Denken Sie daran, die Krankenversicherung über die Krankheit zu informieren.
- Krankschreibungs-Vorlage: Informieren Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber eine bestimmte Vorlage für die Krankschreibung bevorzugt oder benötigt.
- Alternativen zur Krankschreibung: In einigen Fällen, z.B. bei leichten Erkrankungen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegebenenfalls vereinbaren, ob eine Krankschreibung erforderlich ist oder ob eine andere Form der Abwesenheit ausreichend ist.
Tipp:
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben ein gemeinsames Interesse an einer schnellen und reibungslosen Genesung. Offene Kommunikation und die Einhaltung der notwendigen Schritte tragen dazu bei, dass der Arbeitsalltag möglichst wenig gestört wird. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die eigenen Rechte und Pflichten durch einen Blick in den Arbeitsvertrag oder die relevanten Regelwerke des Unternehmens zu klären.
Zusätzliche Hinweise:
- Arbeitsvertrag überprüfen: Vertragsbestandteile zu Krankheitstagegeld, Krankheitmeldung, etc. sollten im eigenen Arbeitsvertrag nachgelesen werden.
- Regelungen des Unternehmens: Zusätzliche internen Regelungen des Arbeitgebers sollten berücksichtigt werden.
- Rechtliche Beratung: Sollten Schwierigkeiten oder Unsicherheiten auftreten, ist es ratsam, sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen.
Durch die strikte Einhaltung dieser Punkte können Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz weiterhin unkompliziert besetzen, während gleichzeitig eine möglichst rasche Genesung gewährleistet wird.
#Arbeitgeber Informieren#Arbeitsunfähigkeit#Krankmeldung ArztKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.