Kann ich mich direkt für 2 Tage krank melden?
Gemäß Arbeitsrecht ist eine Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag erforderlich. Eine einfache Krankmeldung reicht jedoch nur für die ersten drei Tage aus. Ab dem vierten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorgelegt werden.
Kurz krank, aber richtig: Was Sie über die Krankmeldung für 2 Tage wissen müssen
Wer kennt das nicht: Ein Kratzen im Hals, eine leichte Erkältung, einfach nicht fit für die Arbeit. Manchmal reicht es, sich ein oder zwei Tage auszukurieren, um wieder voll einsatzfähig zu sein. Doch wie verhält es sich arbeitsrechtlich, wenn man sich nur kurz krankschreiben lassen möchte? Kann ich mich direkt für 2 Tage krank melden? Die Antwort ist etwas differenzierter, als man vielleicht denkt.
Krankmeldung ab dem ersten Tag – die Pflicht des Arbeitnehmers
Unabhängig von der Dauer der Erkrankung gilt in Deutschland grundsätzlich die Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das bedeutet, sobald Sie feststellen, dass Sie arbeitsunfähig sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber kontaktieren. Dies kann in der Regel telefonisch, per E-Mail oder auch über andere vereinbarte Kommunikationswege geschehen.
Die „einfache“ Krankmeldung für kurze Auszeiten
Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass für kurze Krankheitszeiträume – in den meisten Fällen bis zu drei Kalendertagen – eine sogenannte „einfache“ Krankmeldung ausreicht. Das bedeutet, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und voraussichtlich wie lange. Eine ärztliche Bescheinigung ist in diesem Zeitraum nicht zwingend erforderlich.
Aber Achtung: Die Ausnahmebestimmung im Arbeitsvertrag!
Hier kommt der entscheidende Punkt: Viele Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten Klauseln, die die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorschreiben. Es ist daher unerlässlich, Ihren Arbeitsvertrag oder die geltenden Betriebsvereinbarungen sorgfältig zu prüfen. Finden Sie dort eine entsprechende Klausel, müssen Sie unabhängig von der Krankheitsdauer einen Arzt aufsuchen und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Krankmeldung versus Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verstehen:
- Krankmeldung: Informiert den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit, in der Regel ohne ärztliches Attest (gilt meist für die ersten drei Tage).
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bestätigt (erforderlich ab dem vierten Tag oder bei entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung).
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber immer unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Ob Sie für 2 Tage eine ärztliche Bescheinigung benötigen, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab.
- Finden Sie keine entsprechende Klausel, reicht in der Regel die einfache Krankmeldung für die ersten drei Tage.
- Im Zweifelsfall ist es ratsam, den Arbeitgeber direkt zu kontaktieren und nachzufragen.
Wichtig: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen.
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