Wie viele Tage kann man krank sein?

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Sechs Wochen lang sichert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall den finanziellen Ausgleich bei Arbeitsunfähigkeit. Diese Regelung greift ab dem ersten Tag der Erkrankung, vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit ist unverschuldet. Danach können weitere Absicherungen greifen, je nach individueller Versicherung.

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Wie lange darf man krank sein? Die wichtigsten Fakten zur Arbeitsunfähigkeit

Krankheit kann jeden treffen. Doch wie lange darf man eigentlich krank sein, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen? Die Antwort ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Dauer der Beschäftigung und dem Vorliegen einer unverschuldeten Erkrankung.

Der wichtigste Eckpfeiler ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese sichert Arbeitnehmern für maximal sechs Wochen ihren Lohn, auch wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Wichtig: Die Lohnfortzahlung greift bereits ab dem ersten Krankheitstag, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Ein Beispiel für eine verschuldete Arbeitsunfähigkeit wäre ein Unfall durch Trunkenheit am Steuer, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt.

Nach Ablauf dieser sechs Wochen springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht und man gesetzlich krankenversichert ist. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Die Bezugsdauer von Krankengeld ist begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft in der Krankenkasse. In der Regel kann man für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld beziehen.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Absicherungen gibt es weitere Möglichkeiten, sich für den Fall einer längeren Krankheit abzusichern. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Private Krankentagegeldversicherung: Diese Versicherung zahlt zusätzlich zum Krankengeld einen vereinbarten Betrag und kann so helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  • Betriebliche Krankenversicherungen: Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern betriebliche Krankenversicherungen an, die Leistungen im Krankheitsfall ergänzen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung springt ein, wenn man aufgrund von Krankheit seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Wichtig: Die genauen Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen können je nach individueller Situation variieren. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat, beispielsweise bei der Krankenkasse oder einem Versicherungsberater, einzuholen. Nur so kann man sich optimal für den Fall einer längeren Krankheit absichern.

Es ist zudem essentiell, die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt feststellen und bescheinigen zu lassen. Diese ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Dauer einer möglichen Krankschreibung nicht pauschal festgelegt ist, sondern von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Lohnfortzahlung sichert den Arbeitnehmer für die ersten sechs Wochen ab, danach greift in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse. Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten bieten private und betriebliche Versicherungen. Im Zweifelsfall sollte man sich an die Krankenkasse oder einen Versicherungsberater wenden, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.