Wer erteilt die Reparaturfreigabe?

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Die Reparaturfreigabe erteilt die Versicherung des Verursachers des Schadens. Nach Schadensmeldung durch den Geschädigten mit Schilderung des Sachverhalts und Kostenvoranschlag der Werkstatt, prüft die gegnerische Versicherung den Anspruch und erteilt – bei Anerkennung der Haftung – die Freigabe zur Reparatur.

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Wer gibt denn überhaupt die Erlaubnis zur Reparatur? Man sitzt da, mit dem demolierten Auto, dem kaputten Kotflügel – kennt ihr das Gefühl? Totaler Stress! Und dann diese Frage: Wer zahlt das denn jetzt eigentlich?

Die Antwort ist eigentlich ganz simpel, aber im Moment des Schocks – puh, da ist man manchmal echt überfordert. Die Reparaturfreigabe kommt von der Versicherung des Verursachers des Schadens. Ja, von dem, der schuld ist! Das ist zumindest die Theorie. In der Praxis… naja, da kann es schon mal etwas komplizierter werden.

Ich erinnere mich noch gut an den Tag, als mir jemand in die Seite gekracht ist. Ein totaler Schock, ich habe nur noch gezittert, mein Puls hat wie wild gerast. Die Polizei kam, der Unfallbericht wurde aufgenommen. Dann musste ich alles der Versicherung melden, mit Fotos, der ganzen Geschichte, einem Kostenvoranschlag meiner Werkstatt – fühlte sich an wie ein endloser Papierkrieg. Und dann das Warten! Dieses nervige, zähflüssige Warten.

Die gegnerische Versicherung – ach, diese Versicherungen! Die prüfen dann alles ganz genau. Sie wollen ja schließlich auch nicht unnötig Geld ausgeben, das verstehe ich ja. Aber manchmal dauert das alles so lange. Ich hab damals gefühlte drei Wochen auf die Freigabe gewartet. Drei Wochen mit einem verbeulten Auto, einem mulmigen Gefühl im Bauch. Ich glaube, ich habe in dieser Zeit zehn Kilo abgenommen – nur aus purer Nervosität. Irgendwann kam dann endlich die Nachricht: die Reparatur konnte beginnen. Ein Stein fiel mir vom Herzen. Manchmal, so denke ich, spielt auch ein bisschen Glück mit. Manchmal lesen die Versicherungsmitarbeiter die Akten nicht genau genug, manchmal sind die Sachbearbeiter gerade gut gelaunt, wer weiß…

Jedenfalls, nach der Schadensmeldung, mit allen wichtigen Infos und dem Kostenvoranschlag – so ein Kostenvoranschlag, das ist auch immer spannend. Man macht sich da seine Gedanken. Zu teuer? Zu billig? Passt das überhaupt? – dann prüft die Versicherung alles. Wenn sie die Haftung anerkennen, dann kommt die erlösende Freigabe zur Reparatur. Endlich! Dann kann das kaputte Auto endlich wieder repariert werden. Das ist wenigstens ein gutes Gefühl.