Was ist bei der Gebäudeversicherung nicht versichert?

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Die Frage was ist bei der gebäudeversicherung nicht versichert betrifft absolut Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Normale Policen greifen bei Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, während 41 Prozent der Wohngebäude keinen erweiterten Schutz gegen Elementargefahren besitzen. Naturgefahren verursachten im Jahr 2025 immense Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro in der deutschen Sachversicherung.
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Was ist bei der gebäudeversicherung nicht versichert: 41%

Wer ignoriert, was ist bei der gebäudeversicherung nicht versichert, riskiert bei unvorhersehbaren Wetterextremen den kompletten finanziellen Ruin durch zerstörte Bausubstanz. Ein genaues Verständnis der Policen schützt Eigentümer vor der Illusion einer vollständigen Deckung bei massiven Naturkatastrophen. Klären Sie zwingend die exakten Vertragsbedingungen zur Vermeidung von fatalen Überraschungen im Ernstfall.

Was eine klassische Wohngebäudeversicherung grundsätzlich ausschließt

Eine Standard-Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch die klassischen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab, lässt jedoch existenzielle Naturereignisse sowie bewegliche Güter komplett unberücksichtigt. Ohne gezielte Zusatzbausteine oder separate Policen riskieren Immobilienbesitzer immense Deckungslücken, die im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten können.

In meiner jahrelangen Beratungspraxis habe ich unzählige Male erlebt, wie frischgebackene Hausbesitzer fälschlicherweise dachten, ihr Gebäude sei rundum gegen alles geschützt. Ein fataler Irrtum - die Realität am Markt holt einen meist schmerzhaft ein, wenn der Keller das erste Mal unter Wasser steht. Die Police ist eben kein Freifahrtschein für jedes denkbare Schadenszenario, sondern ein streng reglementiertes Vertragswerk.

Die großen Ausschlüsse: Elementarschäden, Hausrat und grobe Fahrlässigkeit

Die häufigsten Missverständnisse betreffen Schäden durch extreme Wetterereignisse sowie die klare Abgrenzung zum beweglichen Eigentum im Haus, wo der unterschied hausrat und gebäudeversicherung oft unklar ist. Rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland besitzen bis heute keinen erweiterten Schutz gegen Elementargefahren.[1] Das bedeutet im Umkehrschluss: Bei fast jedem zweiten Haus zahlt die Versicherung keinen Cent, wenn Starkregen oder Hochwasser die Bausubstanz zerstören.

Naturkatastrophen ohne Elementar-Baustein

Normale Policen greifen bei Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Absolut nicht versichert sind hingegen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau in den Ableitungsrohren, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Für diese Naturgewalten müssen Sie zwingend eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen, denn oft gilt: gebäudeversicherung elementarschäden nicht versichert. Naturgefahren verursachten im Jahr 2025 in der deutschen Sachversicherung immense Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro - ein Großteil davon entfiel auf unvorhersehbare Wetterextreme, die ohne den Zusatzbaustein nicht reguliert worden wären. [2]

Hausrat, Glasbruch und Mieterbauten

Ein weiterer klassischer Stolperstein ist die Verwechslung von Gebäude und Inventar, wenn unklar ist, was deckt die gebäudeversicherung nicht ab. Alles, was nicht fest mit der Immobilie verbunden ist - wie Möbel, Kleidung, Geschirr, Sportgeräte, Werkzeuge, Rasenmäher, freistehendes Gartenmobiliar sowie Wertsachen wie Schmuck und Bargeld -, ist über die Gebäudeversicherung niemals geschützt. Hierfür benötigen Sie eine separate Hausratversicherung. Ebenso verhält es sich mit klassischen Glasschäden an Fensterscheiben oder Glastüren, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten oder Dritter entstehen; diese erfordern eine spezielle Glasversicherung. Auch Ein- und Umbauten, die von Mietern auf eigene Rechnung durchgeführt wurden, fallen standardmäßig aus der Deckung des Eigentümers heraus.

Sonderfall Photovoltaikanlagen

Solar- und Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind bei älteren Verträgen oder Basis-Tarifen oft nicht automatisch mitversichert. Da diese Anlagen permanent der Witterung ausgesetzt sind, ist ein Einschluss in die Police oder eine eigenständige Elektronikversicherung dringend ratsam, um Schäden durch Blitzschlag, Schneedruck oder Bedienfehler abzufangen, da hier oft spezifische wohngebäudeversicherung ausschlüsse greifen.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht? Das Risiko der groben Fahrlässigkeit

Selbst wenn ein Schaden durch eine versicherte Gefahr wie Feuer oder Leitungswasser entsteht, kann die Versicherung die Leistung massiv kürzen oder ganz verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Gesetzlich ist der Versicherer bei schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverletzungen dazu berechtigt, die Auszahlungquote entsprechend der Schwere des Verschuldens anzupassen - es sei denn, im Vertrag ist ein expliziter Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart.

Ich habe selbst im Bekanntenkreis erlebt, wie schnell das gehen kann. Ein brennender Gasbrenner zum Unkrautvernichten bei leichtem Wind - und eine halbe Stunde später stand die Hecke und das halbe Dach des Nachbarhauses in Flammen. Die Versicherung kürzte die Schadensumme von insgesamt 150.000 Euro wegen grober Fahrlässigkeit um satte 30 Prozent. Die restlichen 45.000 Euro mussten aus eigener Tasche gezahlt werden. Das zerrt an den Nerven - und am Ersparten.

Typische Fehler im Alltag, die als grob fahrlässig eingestuft werden und zeigen, was ist bei der gebäudeversicherung nicht versichert: Unbeaufsichtigte Hitzequellen: Eine brennende Kerze im Wohnzimmer zurückzulassen oder eine Pfanne mit heißem Fett auf dem eingeschalteten Herd zu vergessen, während man kurz das Haus verlässt. Offene Fenster bei Abwesenheit: Gekippte oder weit geöffnete Fenster bei Sturm oder starkem Regen, wodurch erhebliche Nässeschäden am Mauerwerk entstehen. Vernachlässigte Frostschutzpflichten: Das Nicht-Beheizen von ungenutzten Räumen im Winter, was zu eingefrorenen und schließlich platzenden Wasserrohren führt.

Direkter Vergleich: Standard-Deckung vs. Elementarschutz

Die folgende Übersicht zeigt die gravierenden Unterschiede im Leistungsumfang und verdeutlicht, welche existenziellen Risiken ohne Zusatzvereinbarung unversichert bleiben.

Klassische Wohngebäudeversicherung

- Nicht versichert - Schäden am Fundament durch absinkenden Boden sind blockiert

- Ausgeschlossen - Schäden durch hochgedrücktes Abwasser werden nicht übernommen

- Vollständig abgesichert ab Windstärke 8

- Absolut nicht versichert - keine Leistung bei Überschwemmungen

Erweiterte Gebäudeversicherung inklusive Elementarschutz ⭐

- Abgedeckt - Schutz bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck

- Mitversichert, sofern funktionstüchtige Rückstauklappen im Gebäude installiert sind

- Vollständig abgesichert ab Windstärke 8

- Voll versichert - Schäden durch oberirdisch angesammeltes Wasser sind abgedeckt

Wer auf den Elementar-Baustein verzichtet, spart zwar einen kleinen Teil der jährlichen Prämie, trägt jedoch das gesamte finanzielle Risiko von Naturkatastrophen allein. Angesichts zunehmender Wetterextreme ist der erweiterte Schutz für fast jeden Immobilienbesitzer unverzichtbar.

Hinter den Kulissen: Die teure Lektion einer unerwarteten Sturzflut

Thomas, ein 44-jähriger Handwerker aus der Nähe von Passau, war stolz auf sein saniertes Einfamilienhaus. Die monatlichen Fixkosten hielt er bewusst schmal und verzichtete beim Abschluss seiner Gebäudeversicherung auf den vermeintlich unnötigen Elementar-Baustein. 'Hochwasser gibt es hier oben am Hang nicht', war seine feste Überzeugung.

Im Juni kam die Ernüchterung: Ein lokales Unwetter brachte extreme Niederschläge. Das Wasser schoss die Straße hinunter und drang durch die Kellerfenster ein. Thomas versuchte verzweifelt, den Schaden mit einer geliehenen Pumpe zu begrenzen, doch der Strom fiel aus. Schlamm und Wasser standen am Ende fast einen Meter hoch im gesamten Untergeschoss.

Der Schock folgte zwei Tage später bei der Schadensmeldung. Die Versicherung lehnte jegliche Übernahme ab, da es sich um eine Überschwemmung durch Oberflächenwasser handelte - ein klassischer Ausschluss ohne Elementarschutz. Thomas stand vor Trümmern und Sanierungskosten von fast 45.000 Euro, die er komplett allein finanzieren musste.

Nach Wochen kräftezehrender Sanierung in Eigenleistung zog Thomas die Konsequenz. Er rüstete seine Versicherung umgehend mit dem Elementar-Baustein nach und installierte zudem professionelle Hochwasserschotts an den Kellerfenstern. Eine harte Lektion, die ihn viel Geld gekostet hat, ihm nun aber ruhige Nächte bei jedem Sommergewitter sichert.

Nächste Schritte

Elementarschutz separat prüfen

Rund 41 Prozent der Gebäude besitzen keinen Elementarschutz. Prüfen Sie Ihren Vertrag aktiv auf die Bausteine Überschwemmung und Rückstau.

Auf Klausel zur groben Fahrlässigkeit achten

Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, damit kleine Alltagsfehler nicht zum existenzbedrohenden K.O.-Kriterium werden.

Photovoltaik und Einbauten separat melden

Teure Solaranlagen oder aufwendige Mieter-Umbauten müssen dem Versicherer explizit gemeldet werden, da sie im Basis-Schutz oft komplett ausgeschlossen sind.

Schnelle Zusammenfassung

Zahlt die Gebäudeversicherung, wenn mein Keller wegen Starkregen unter Wasser steht?

Nein, eine klassische Wohngebäudeversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Schäden durch Starkregen und die daraus resultierende Überschwemmung des Grundstücks gelten als Elementarschäden und sind nur versichert, wenn Sie den Zusatzbaustein 'Erweiterte Naturgefahren' (Elementarversicherung) vereinbart haben.

Was ist der genaue Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung im Schadensfall?

Die Faustregel lautet: Alles, was fest mit dem Haus verbunden ist (Mauerwerk, Dach, fest verlegte Böden, eingebaute Heizung), gehört zur Gebäudeversicherung. Alles, was bei einem Umzug herausfallen würde (Möbel, Elektronik, lose Teppiche, Kleidung), fällt in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung.

Kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn ich das Fenster offen gelassen habe?

Ja, das Stehenlassen von offenen oder gekippten Fenstern bei Sturm oder angekündigtem Starkregen gilt als grobe Fahrlässigkeit. Wenn Ihr Tarif nicht explizit den 'Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit' enthält, darf der Versicherer die Schadenszahlung anteilig um 20 bis 50 Prozent oder im Extremfall sogar komplett kürzen.

Für weitere fundierte Informationen lesen Sie unseren Artikel darüber, Wann zahlt eine Wohngebäudeversicherung nicht?.

Quellen

  • [1] Gdv - Rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland besitzen bis heute keinen erweiterten Schutz gegen Elementargefahren.
  • [2] Gdv - Naturgefahren verursachten im Jahr 2025 in der deutschen Sachversicherung immense Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro - ein Großteil davon entfiel auf unvorhersehbare Wetterextreme, die ohne den Zusatzbaustein nicht reguliert worden wären.