Was deckt die Wohngebäudeversicherung nicht ab?

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Gebäudeversicherungen übernehmen nicht Schäden durch unvorsichtiges Öffnen von Fenstern oder Türen bei Regen. Auch Starkregen- und Hochwasserschäden sind oft nicht mitversichert und erfordern zusätzliche Elementarschutzpolicen.
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Was die Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt

Eine Wohngebäudeversicherung spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz Ihres Zuhauses und Ihrer Habseligkeiten vor unerwarteten Ereignissen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass bestimmte Schäden unter Umständen nicht durch eine Standard-Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Hier ist eine Übersicht, welche Schäden typischerweise nicht von einer Wohngebäudeversicherung übernommen werden:

Schäden durch eigenes Verschulden

  • Schäden durch unvorsichtiges Öffnen von Fenstern oder Türen bei Regen. Wenn Sie Fenster oder Türen bei starkem Regen offen lassen und dadurch Wasser eindringt, wird dies wahrscheinlich nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt.

  • Schäden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch Ihre eigenen Handlungen oder die Handlungen eines Haushaltsmitglieds verursacht wurden.

Elementarschäden

  • Starkregen- und Hochwasserschäden: Die meisten Wohngebäudeversicherungen decken keine Schäden ab, die durch Starkregen oder Hochwasser verursacht werden. Für diese Schäden ist in der Regel eine zusätzliche Elementarschutzpolice erforderlich.

  • Erdbeben- und Erdrutschschäden: Erdbeben- und Erdrutschschäden sind ebenfalls nicht in einer Standard-Wohngebäudeversicherung enthalten. Für diese Schäden sind separate Erdbeben- und Erdrutschversicherungen erforderlich.

Schäden durch ungewöhnliche Ereignisse

  • Krieg und Terrorismus: Schäden, die durch Krieg, Bürgerkrieg oder Terrorismus verursacht wurden, sind in der Regel nicht durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

  • Kernwaffenexplosionen: Schäden durch Kernwaffenexplosionen sind in der Regel nicht versichert.

Weitere Ausschlüsse

  • Schäden an Wertgegenständen wie Kunstwerken, Schmuck und Münzsammlungen: Diese Gegenstände sind möglicherweise nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert oder erfordern zusätzliche Wertgegenstände.

  • Schädlinge und Nagetiere: Schäden durch Schädlinge und Nagetiere, wie z. B. Mäuse, Ratten und Eichhörnchen, werden in der Regel nicht von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

  • Mechanische Ausfälle: Schäden an Haushaltsgeräten, Heizungs- und Klimaanlagen, die durch mechanische Ausfälle oder Verschleiß verursacht wurden, werden in der Regel nicht versichert.

Es ist wichtig, die Bedingungen Ihrer Wohngebäudeversicherung sorgfältig zu lesen, um zu verstehen, was abgedeckt ist und was nicht. Wenn Sie spezielle Bedenken haben, sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsagenten, um die Verfügbarkeit zusätzlicher Deckungsmöglichkeiten zu besprechen.