Welche Ärzte dürfen lasern?

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Seit 2021 dürfen ausschließlich approbierte Mediziner Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent-Make-up ausführen. Diese Ärzte müssen über eine spezifische Weiter- oder Fortbildung im Bereich der Laseranwendungen verfügen. Diese Regelung gemäß § 5 Abs. 2 NiSV gilt für Behandlungen, die kosmetischen oder nicht-medizinischen Zwecken dienen.
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Wer darf lasern? Die neuen Regeln für Laserbehandlungen

Laserbehandlungen zur Tattooentfernung oder zum Entfernen von Permanent-Make-up sind beliebt, bergen aber auch Risiken. Um den Patientenschutz zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber klare Regeln aufgestellt, wer solche Behandlungen durchführen darf. Seit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung bzw. der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) im Jahr 2021 gibt es hier eine entscheidende Änderung: Nur approbierte Ärzte dürfen Laserbehandlungen zu kosmetischen oder nicht-medizinischen Zwecken durchführen, wenn diese die Hautbarriere durchdringen.

Das bedeutet konkret: Kosmetiker/innen, Heilpraktiker/innen oder andere Berufsgruppen ohne ärztliche Approbation dürfen solche Laserbehandlungen nicht mehr anbieten. Die alleinige Berufserlaubnis als Kosmetiker/in oder Heilpraktiker/in reicht nicht aus.

Zusätzlich zur Approbation ist eine spezifische Weiterbildung im Bereich der Laseranwendungen verpflichtend. Diese Fortbildung muss die physikalischen und technischen Grundlagen der Laserbehandlung, die möglichen Risiken und Nebenwirkungen sowie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen umfassen. Der Umfang und Inhalt dieser Weiterbildungen sind in der NiSV geregelt.

Warum diese strengen Regeln?

Laser sind leistungsstarke Geräte, die bei unsachgemäßer Anwendung erhebliche Schäden verursachen können. Verbrennungen, Narbenbildung und Pigmentstörungen sind nur einige der möglichen Komplikationen. Durch die Beschränkung auf approbierte Ärzte mit entsprechender Fachkenntnis soll das Risiko für Patienten minimiert werden.

Was bedeutet das für Patienten?

Patienten, die eine Laserbehandlung zur Tattooentfernung oder zum Entfernen von Permanent-Make-up in Erwägung ziehen, sollten sich vor der Behandlung unbedingt über die Qualifikation des behandelnden Arztes informieren. Fragen Sie nach der Approbation und der spezifischen Laser-Weiterbildung. Seriöse Anbieter legen diese Informationen offen und transparent dar. Scheuen Sie sich nicht, mehrere Ärzte zu konsultieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Ihre Gesundheit sollte an erster Stelle stehen.

Ausnahmen von der Regel:

Die NiSV bezieht sich explizit auf Laserbehandlungen zu kosmetischen oder nicht-medizinischen Zwecken. Das bedeutet, dass bestimmte medizinisch indizierte Laserbehandlungen, beispielsweise zur Behandlung von Hauterkrankungen, weiterhin auch von anderen qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden dürfen. Hier gelten jedoch andere Regelungen und Aufsichtspflichten.

Fazit: Die neuen Regelungen zur Durchführung von Laserbehandlungen dienen dem Schutz der Patienten und stellen hohe Anforderungen an die Qualifikation der Behandelnden. Informieren Sie sich gründlich und wählen Sie einen erfahrenen und qualifizierten Arzt für Ihre Laserbehandlung.